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Auf die Verantwortlichen für den neuen Flughafen BER könnte eine Klagewelle zu rollen.

© dapd

Flughafen-Desaster: Auf BER rollt eine Klagewelle zu

Weil sie durch die Verschiebung der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens teilweise in ihrer Existenz bedroht sind wollen Händler und Gastronomen nun Schadenersatzansprüche durchsetzen. Für die Flughafengesellschaft wird das zum Problem.

Von Sandra Dassler

Wegen des Debakels um den Hauptstadtairport droht der Flughafengesellschaft eine Klagewelle. Gut zwei Wochen nach der Absage der BER-Eröffnung wenden sich nach Tagesspiegel-Informationen immer mehr teilweise in ihrer Existenz bedrohte Händler, Gastronomen und andere Unternehmer an Rechtsanwälte.

„Das kann man allen auch nur dringend raten“, sagt der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins Ulrich Schellenberg: „Unabhängig von der sonstigen Vertragsgestaltung wurde allein durch Einladung von 10000 Menschen zur Eröffnungsfeier ein sogenannter weiterer Vertrauenstatbestand geschaffen. Das heißt, die Händler und Gastronomen konnten spätestens jetzt davon ausgehen, dass BER rechtzeitig eröffnet wird und mussten spätestens jetzt Personal einstellen und Waren ordern“, sagte Schellenberg.

Das BER-Desaster in Bildern:

Die finanziellen Nachteile wie Personal- oder Stornierungskosten seien nicht durch die Verzögerung der Flughafeneröffnung entstanden, sondern durch die verspätete Information darüber, sagt der Berliner Anwalt Benedikt Bräutigam, der Geschädigte vertritt: „Die Flughafengesellschaft hätte die Pflicht gehabt, die Unternehmer rechtzeitig auf mögliche Verzögerungen hinzuweisen.“

So entsteht der BER - in Bildern:

Die Wirtschaftskanzlei Zimgibl Langwieser hat an ihrem Berliner Standort eine spezielle „Task Force“ für Unternehmen gebildet, die durch die Verschiebung der Flughafeneröffnung geschädigt wurden. Die Resonanz sei sehr groß, sagt Anwalt Andreas Damm. Man prüfe gerade, ob die Klausel, wonach bei Verschiebung des Eröffnungstermins von bis zu 18 Monaten keine Entschädigung eingefordert werden kann, sich lediglich auf die Übergabe der Ladenflächen bezieht. „Wenn diese, wie bei vielen Händlern der Fall, bereits übergeben wurde, steht ihnen durchaus Schadenersatz zu“, meint Damm.

Bei der Flughafengesellschaft sperrt man sich gegen Schadenersatzansprüche. Ein Sprecher der Flughafengesellschaft sagt: „Die 18-Monats-Klausel ist hinlänglich bekannt. Wir haben bereits mehrfach gesagt, dass wir dennoch dabei mithelfen werden, etwaige Härtefälle zu vermeiden. Wir sind hierzu im Gespräch mit den Unternehmen, dem Einzelhandelsverband und der IHK Cottbus.“

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