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Berlin: Beratung im Rechtsausschuss: Unvereinbarkeit von Amt und Mandat wird neu geregelt

Parlamentarische Arbeit und leitende Tätigkeit in einem öffentlichen Unternehmen sollen schärfer als bisher voneinander getrennt werden. Darauf konnten sich gestern im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses alle vier Fraktionen verständigen.

Parlamentarische Arbeit und leitende Tätigkeit in einem öffentlichen Unternehmen sollen schärfer als bisher voneinander getrennt werden. Darauf konnten sich gestern im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses alle vier Fraktionen verständigen. Die CDU kündigte an, ähnlich wie Grüne und PDS nicht nur die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, sondern auch andere Kontroll- und Beteiligungsfunktionen von Abgeordneten und Senatsmitgliedern auf den Prüfstand stellen zu wollen.

"Wir haben die verheerende öffentliche Diskussion wahrgenommen und bedauern dies zutiefst im Interesse des Wirtschaftsstandorts und des politischen Ansehens der Stadt", sagte der CDU-Abgeordnete Michael Braun angesichts des Streits um den CDU-Fraktionschef und ehemaligen Bankdirektor Klaus Landowsky. Braun bekannte sich, wie die anderen Fraktionen auch, zu "zeitnahen" Gesetzesänderungen. "Wir werden schnell entscheiden, gelassen und mit einer gewissen Kühle." Zur Disposition steht aus Sicht der CDU auch die Aufsichtstätigkeit von Senatsmitgliedern in öffentlichen Unternehmen und die Tätigkeit von Abgeordneten in Kuratorien, im Rundfunk- und Lottobeirat.

Ungeklärt ist, wie der "beherrschende Einfluss" des Landes Berlin in öffentlichen Unternehmen künftig definiert werden soll. In solchen Unternehmen sollen Berliner Abgeordnete keine Führungspositionen mehr einnehmen dürfen. Noch gilt die Unvereinbarkeitsregelung im Berliner Wahlgesetz nur für Unternehmen, an denen das Land Berlin mindestens zu 50 Prozent beteiligt ist. Die Grünen fordern, diese Quote auf 25 Prozent zu senken. Auch der SPD-Abgeordnete Klaus-Uwe Benneter sprach sich für eine feste Quote aus. CDU und PDS vertraten die Meinung, dass nicht allein der Eigentumsanteil eine beherrschende Stellung der öffentlichen Hand in einem Unternehmen definiert. "Das kann zum Beispiel auch durch Konsortialverträge erreicht werden", sagte der PDS-Abgeordnete Michail Nelken.

Der Senat arbeitet noch an einer Stellungnahme zu den Grünen- und PDS-Anträgen zur Änderung des Wahlgesetzes. Voraussichtlich wird der Wissenschaftliche Parlamentsdienst - vom Rechtsausschuss oder einzelnen Fraktionen - um ein Gutachten gebeten. Möglicherweise veranstaltet der Ausschuss eine Expertenanhörung, bevor Beschlüsse gefasst werden. Die CDU-Fraktion kündigte eine eigene Arbeitsgruppe an, um neue Unvereinbarkeitsregeln zu entwerfen. Aber es wird noch ein hochrangiger Rechtsexperte gesucht, der sie leiten soll. SPD, Grüne und PDS warnten: Eine Verzögerungstaktik der CDU werde man nicht akzeptieren.

za

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