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Berlin: Bereits 19 Arztzentren unter Verdacht Ermittelt wird wegen Abrechnungsbetrugs

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs trifft offenbar mehr ambulante Medizinische Versorgungszentren (MVZ) als bislang angenommen: Nach Angaben von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) ermittelt die Staatsanwaltschaft zur Zeit gegen 19 Einrichtungen. Schlagzeilen machten bisher vor allem Razzien und Recherchen wegen illegaler Abrechnungen bei den Zentren der DRK-Kliniken, der Helios-Klinik in Buch und des Vivantes-Konzerns.

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs trifft offenbar mehr ambulante Medizinische Versorgungszentren (MVZ) als bislang angenommen: Nach Angaben von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) ermittelt die Staatsanwaltschaft zur Zeit gegen 19 Einrichtungen. Schlagzeilen machten bisher vor allem Razzien und Recherchen wegen illegaler Abrechnungen bei den Zentren der DRK-Kliniken, der Helios-Klinik in Buch und des Vivantes-Konzerns. Doch inzwischen haben Polizei und Staatsanwaltschaft laut Czaja auch privat geführte MVZ im Visier. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) droht inzwischen, dem Helios-MVZ in Buch die Zulassung zu entziehen.

Die Gesundheitsexperten von SPD und Grünen im Abgeordnetenhaus, Thomas Isenberg und Heiko Thomas, warnten davor, die Versorgungszentren pauschal zu diskreditieren. Nicht in allen Verdachtsfällen sollte man „bösen Willen“ und Profitstreben unterstellen, sagt Thomas. Wenn kein systematisches Vorgehen oder doppelte Abrechnungen nachweisbar seien, könne es sich lediglich „um missachtete Abrechnungsformalitäten handeln, die nicht zulasten des Patienten gehen.“ Gleichwohl sei das konsequente Einschreiten von KV und Staatsanwaltschaft zu begrüßen, betont Sozialdemokrat Isenberg.

Senator Czaja erwähnt die staatsanwaltlichen Ermittlungen in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen zur Zukunft des MVZ Buch. Für die Zentren sei allein die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Ob Buch die Zulassung verliere, entziehe sich seinem Einfluss. Bislang liegen laut Czaja aber nur zwei Anklagen gegen die MVZ der DRK-Kliniken und das private MVZ Torstraße vor. Zum Prozess kam es noch in keinem Fall.

Die Versorgungszentren vereinen unterschiedliche Fachärzte unter einem Dach. Patienten können so auf kurzen Wegen weitervermittelt, Diagnosen und Therapien eng abgestimmt werden. Doppeluntersuchungen, die eine Behandlung auch unnötig verteuern, lassen sich besser vermeiden. Hinzu kommt, dass etliche MVZ großen Kliniken angegliedert sind – zur besseren Koordination der ambulanten und stationären Versorgung.

Bei den MVZ der Kliniken ist die Abrechnung aber kompliziert, da es zwei Hoheitsgebiete gibt. Stationär wird mit den Krankenkassen abgerechnet, ambulant mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Ärzte, die in einem MVZ behandeln, müssen also nicht nur fachlich qualifiziert sein wie ihre Klinikkollegen. Sie müssen dort zusätzlich von der KV mit einem Arztsitz zugelassen sein, so wie niedergelassene Mediziner in ihren Praxen. Dies hat zur Folge, dass sie Leistungen nur jeweils persönlich abrechnen dürfen.

Bei den Vorwürfen geht es meist darum, dass Behandlungen in Rechnung gestellt wurden, die nicht der jeweils zugelassene Arzt, sondern Klinikkollegen gleicher Fachrichtung erbracht haben. Oder Assistenzärzte, die zwar stationär, aber nicht ambulant arbeiten dürfen. Da in Krankenhäusern oft dieselben Teams stationär und ambulant im Einsatz seien, würden solche Formalien in der Hektik des Dienstes rasch beiseitegeschoben, heißt es in den Kliniken. Deshalb hat die Charité „ihre Ärzte noch mal eindringlich auf die Abrechnungsvorschriften hingewiesen“, sagt Sprecherin Stefanie Winde. Man will vorbeugen. Die Charité-Versorgungszentren stehen nicht unter Verdacht. Christoph Stollowsky

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