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Rauchverbot

© dpa

Berlin: Bis Juli 2008 keine Bußgelder beim Rauchverbot

Eine "Eingewöhnungszeit" soll den Entzug erleichtern: In Kürze entscheidet das Berliner Abgeordnetenhaus über den Gesetzentwurf zum Rauchverbot. Demnach wäre der Genuss von Zigaretten ab dem 1. Januar verboten. Ganz so streng sehen das die Behörden erstmal nicht.

Wer als Nichtraucher am 2. Januar in eine Kneipe geht und sich freut, sein Bier endlich qualmfrei zu genießen, könnte überrascht sein. Denn das Rauchverbot in Gaststätten, das im Abgeordnetenhaus am morgigen Donnerstag aller Voraussicht nach beschlossen wird, tritt zwar am 1. Januar 2008 in Kraft – eine Ordnungswidrigkeit begehen Kneipenraucher und Wirte aber erst ab 1. Juli. Auch dann erst können für Verstöße gegen das Rauchverbots Bußgelder erhoben werde. Eine solche „Eingewöhnungszeit“ habe sich auch bei anderen Ordnungswidrigkeiten bewährt, heißt es in der Begründung des Gesetzes, das von SPD, Linken, CDU und Grünen unterstützt wird.

Damit aber „wird es schwer, das Rauchverbot in den Kneipen durchzusetzen“, erwartet Marc Schulte (SPD), der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf. Kommt es in einem Lokal zu Konflikten zwischen Nichtrauchern und Rauchern, könnten die Ordnungsamtskräfte „nur deeskalierend wirkend“, sagt Schulte. Gleiches gilt für die Polizei. „Wenn wir gerufen werden und das Ordnungsamt nicht erreichbar ist – nachts oder am Wochenende etwa –, können wir auch nur den Zeigefinger heben und um Rücksichtnahme bitten“, sagt ein Polizeisprecher. Schulte kündigt immerhin an, dass sich Wirte, in deren Lokal regelmäßig gegen das Verbot verstoßen werde, auf Kontrollbesuche bald nach dem 1. Juli einstellen müssen.

Dass sich zumindest aus vielen Eckkneipen der Qualm nicht so bald verziehen dürfte, zeigen auch die Erfahrungen in Niedersachsen. Dort trat das Verbot am 1. August in Kraft – wie in Berlin geplant zunächst ohne Bußgelddrohung. Während es in Restaurants und größeren Lokalen, die separate Raucherräume einrichten konnten, in der Regel auch eingehalten wird, „wurde in den kleinen Kneipen fast überall noch geraucht“, berichtet Rainer Balke vom Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen. „Die Wirte können sich nicht leisten, das Rauchen zu verbieten, wenn der Konkurrent eine Ecke weiter es noch zulässt.“ Erst seit 1. November bäten auch die Betreiber von Ein-Raum- Kneipen Raucher mehr und mehr vor die Tür – denn nun können auch in Niedersachsen Bußgelder verhängt werden. In Hessen dagegen wurde das Verbot sofort allgemein befolgt – es trat am 1. Oktober ohne jede Übergangszeit in Kraft.

In Berlin aber dürften selbst gesetzestreue Gastwirte ihre Schwierigkeiten haben, Nichtraucher fristgemäß vor Tabakqualm zu schützen – sofern sie zugleich einen „abgetrennten Nebenraum“ für Raucher schaffen wollen, wie ihn die Berliner Politik erlauben will. Denn wenn ein solcher Raum nicht bereits existiert, könnte die Zeit bis 1. Januar zu knapp werden.

Zwar sei es genehmigungsfrei, „wenn einer einfach nur eine Rigipswand ziehen und eine Tür einhängen will“, sagt die Leiterin des Bauaufsichtsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Tanja Lier. Doch sobald Rettungswege geändert würden oder das Lokal vergrößert werde – etwa durch Hinzunahme von Nachbarräumen –, könnte eine Baugenehmigung erforderlich werden. „Wir müssen einen entsprechenden Antrag binnen drei Monaten bearbeiten“, sagt Lier. Oft ginge es schneller, „aber wenn andere Ämter, wie etwa die Gewerbeaufsicht, zu beteiligen sind, kann das schon die drei Monate dauern“. Immer vorausgesetzt, der Wirt reicht mit dem Antrag nicht einfach eine grobe Skizze seiner Kneipe ein, sondern einen bearbeitungsfähigen Bauplan am besten von einem Architekten – sonst dauert es noch länger.

Eine regelrechte Antragsflut zur Errichtung von Raucher-Separees kann Lier dennoch nicht verzeichnen. „Unsere Mitglieder warten erstmal ab“, sagt Klaus-Dieter Richter vom Berliner Hotel- und Gaststättenverband. „Vielleicht setzt sich ja die FDP durch.“ Die will es Wirten selbst überlassen, ob bei ihnen geraucht werden darf.

Holger Wild

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