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Sie habe die Kontrolle über ihre Spielverhalten verloren, sagte die Betroffene.

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Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf: Spielschulden mit Rathaus-Geldern beglichen

Mitarbeiterin des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf veruntreute 44 300 Euro. Das Gericht urteilte: Fehlende Kontrolle machte es ihr leicht.

Nach rund 18 Jahren im Dienst genehmigte sich die Sachbearbeiterin hemmungslos einen Vorschuss für ihren eigenen Unterhalt. Beate S. setzte sich an ihren Computer im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, tippte erfundene Namen ein und gab für die Auszahlungsanweisung ihre eigenen Kontodaten an. Neun Monate lang fiel der Schwindel nicht auf. Die 53-Jährige kassierte bis Mai 2013 insgesamt 44 300 Euro.

Ganz in Schwarz saß sie nun vor einem Amtsgericht und sprach von einer Spielsucht, die sie erst in Schulden und dann in die Untreue trieb. „Ich war jenseits von Gut und Böse“, stöhnte die Frau. Zum Zeitvertreib sei sie im Jahr 2009 erstmals in eine Spielbank gegangen. Sie hatte Glück. „Ich habe sehr früh sehr viel Geld gewonnen.“ Das habe sie allerdings verzockt. „Dann habe ich die Kontrolle über mein Spielverhalten verloren“, sagte die Angeklagte, die mit ihrer Dutt-Frisur bieder und kontrolliert wirkte.

Die Frau arbeitete in der Unterhaltsvorschuss-Stelle als „Titelverwalterin“ für den Bereich Jugend, Familie, Schule. Täglich wies sie Finanzhilfe für Alleinerziehende an. Nach ihrer Schilderung war es ein Routinejob in einer völlig überlasteten Abteilung. „Das Vier-Augen-Prinzip gab es damals in der Theorie, aber nicht in der Praxis“, so die Angeklagte. Eigentlich seien sie und ihre Kollegen verpflichtet gewesen, sich gegenseitig zu prüfen. Auf jede Auszahlung muss ein weiterer Mitarbeiter sehen. „Was wir uns auf den Tisch legten, wurde zu der Zeit aber blind unterzeichnet“, sagte die Frau.

Darauf verließ sie sich und kassierte. Mal waren es 180 Euro, dann 900 Euro. Beate S. war befugt, bis zu 1500 Euro an Bedürftige zu überweisen. Im August 2012, als sich ihre finanzielle Lage wegen einer Forderung des Finanzamtes im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit dramatisch verschlechtert hatte, bediente sie sich selbst. „Eigentlich wollte ich wieder aufhören, aber dann lief der Dauerauftrag“, gestand sie.

Strafmilderung leicht gemacht

Doch am Ende war es nicht das Amt, sondern die Bank der Frau, die den Schwindel entdeckte. Im November 2013, als Beate S. bei ihrer Nebentätigkeit im Besucherdienst in einem Bundesgebäude unterwegs war, war es vorbei. Für sechs Wochen saß sie in Untersuchungshaft. Von Anfang an allerdings gestand sie den Griff in die Kasse. Das wirkte sich nun strafmildernd aus. „Man hat es ihr sehr leicht gemacht“, kritisiert die Anklägerin und verlangte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Beate S. schlug die Hände vor das Gesicht. Sie ist arbeitslos und hat eine Fortbildung begonnen.

Kontrolle ist besser

Glück hat sie vor Gericht: Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Untreue in 74 Fällen verhängten die Richter. Beate S. sei mit einer gewissen kriminellen Energie vorgegangen. Aber auf der anderen Seite waren die Kontrollen nicht ausreichend. „Wenn der Staat dafür kein Geld lockermacht, passiert so etwas“, hieß es im Urteil. Beate S. sei nicht mal besonders pfiffig vorgegangen. Sie wolle zudem alles zurückzahlen – in Raten von 50 Euro im Monat.

Um Kontrollen im eigenen Amt wird es vermutlich auch heute gehen. In einem weiteren Verfahren um Untreue steht eine 27-Jährige vor Gericht, die als Mitarbeiterin eines Jobcenters 280 000 Euro ergaunert haben soll. Sie soll im Jahr 2012 Akten manipuliert haben. Die Beute sollen sie und ihr früherer Freund verjubelt haben.

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