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Berlin: Berlin erhält kein Reichsvermögen zurück

Bundestag will Gesetzesinitiative ablehnen. Streitobjekte sind die Flughäfen Tegel und Tempelhof

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das ehemalige Reichsvermögen in Berlin soll Eigentum des Bundes bleiben. Die Ansprüche der Hauptstadt, die 730 Hektar Grundstücke im Wert von mehreren hundert Millionen Euro zurückhaben will, sind nach Auffassung des Bundestages verjährt. Es geht unter anderem auch um die Grundstücke der Flughäfen Tegel und Tempelhof. Der Haushaltsausschuss des Parlaments will morgen eine Gesetzesinitiative zugunsten Berlins ablehnen.

Der zuständige Berichterstatter im Ausschuss, Jochen-Konrad Fromme (CDU), bestätigte dies dem Tagesspiegel. Eine „breite Mehrheit“ lehne das Ansinnen Berlins ab. Die Begründung: Der Senat hätte nach der Wiedervereinigung 1990 innerhalb eines Jahres seine Ansprüche auf das frühere Reichsvermögen anmelden müssen. „Diese Frist wurde verpasst“, so Fromme. Zwar könne Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Nach Frommes Einschätzung wäre das aber eine „sehr wackelige Angelegenheit“.

Zuerst hatte es so gut ausgesehen. Eine Bundesratsinitiative des Senats zur „Änderung des Reichsvermögengesetzes“ wurde im Oktober 2003 einstimmig unterstützt. Denn schließlich hatten die anderen Bundesländer ihr Grundeigentum, das im 19. und frühen 20. Jahrhundert dem Deutschen Reich zugefallen war, längst zurückbekommen. Die alten Länder in den 60er Jahren, die neuen Länder mit dem Einigungsvertrag. Nur in West-Berlin konnte das Gesetz nicht angewendet werden, weil die Alliierten im Juni 1961 Einspruch erhoben hatten.

Nach Meinung der Bundesregierung wurden sämtliche alliierten Vorbehalte mit der Wiedervereinigung aufgehoben. Danach hätte Berlin – laut Reichsvermögengesetz – ein Jahr Zeit gehabt, seine Ansprüche geltend zu machen. Das sei nicht geschehen. Der Senat wiederum beruft sich darauf, dass im Gesetz eine „besondere Regelung“ für Berlin angekündigt worden sei, auf die man bis heute warte. Doch dieser Auffassung schlossen sich der Rechts- und der Haushaltsausschuss des Bundestages, die monatelang darüber diskutierten, nicht an. Obwohl selbst das Bundesfinanzministerium noch bis 1998 dieselbe Rechtsmeinung vertrat wie Berlin. Der Senat sah sich gestern nicht in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben.

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