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Berlin: Berlin gegen Berlin: Für 450 000 Euro Steuergeld

Die Wasserbetriebe haben das Land verklagt, das sich vor Gericht durch einen teuren Anwalt statt durch seine Hausjuristen vertreten lässt

Verwaltungsgerichtspräsident Alexander Wichmann bezeichnete den Fall als „kurios“, doch das scheint sehr milde formuliert. Das Land Berlin hat sich in einem Rechtsstreit mit den Wasserbetrieben einen Anwalt genommen, der 450 000 Euro als Honorar geltend machte. Dabei sind bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung genug Juristen angestellt, die sich mit der Materie auskennen müssten und vor Gericht auftreten können. Und der Streit ist noch nicht beendet – jetzt liegt er beim Oberverwaltungsgericht. Für diese Instanz werden nochmals Anwaltskosten fällig.

Der Hintergrund der Geschichte: Die Berliner Wasserbetriebe verklagten das Land auf Zahlung von rund 65 Millionen Euro für die Wartung und Instandhaltung der Kanalisation – damit beim nächsten Regen nicht alles unter Wasser steht. Das ist eine Aufgabe, die nicht aus den Wassergebühren, sondern aus Steuern finanziert wird. Das Land hätte die Rechnungen aber nicht oder nur zum Teil bezahlt, sagte der Sprecher der Wasserbetriebe, Stephan Natz. „Alle Versuche einer gütlichen Einigung scheiterten, und es waren viele Versuche – also haben wir gegen das Land Berlin geklagt“, sagt Natz.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage als unzulässig ab. Es handele sich um einen „In-Sich-Prozess“, für den es kein Rechtsschutzbedürfnis gebe. Schließlich hält das Land Berlin die Mehrheit an den Wasserbetrieben und hätte sich mit seinem Eigenbetrieb politisch einigen können. Ob das stimmt, ist umstritten. Auf diese Art musste das Gericht gar nicht in die Prüfung einsteigen, ob die Wasserbetriebe Anspruch auf Zahlung haben oder nicht, ob die Klage also begründet ist. Jedenfalls aber, so Gerichtspräsident Wichmann, wäre es günstiger gewesen, erstmal für einen Teil der Summe zu klagen, um zu sehen, ob der Anspruch durchgeht, und dann mit dem Rest der Streitsumme entsprechend zu verfahren. Das hätte eine Menge Anwaltskosten sparen können.

Der Streit dreht sich um Ansprüche aus den Jahren 1995 bis 1999. Seit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe 1999 gibt es ein Vertragswerk, das die Materie regelt. „Seitdem laufen weitere Kosten auf, denn das Land zahlt auch jetzt nicht vollständig“, sagt Natz. Für das Land könnte es nun noch teurer werden. Verliert es in zweiter Instanz, muss es nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch die des Gegners und die Gerichtskosten. Dass Senator Peter Strieders Verwaltung keine eigenen Juristen geschickt hat, wurde damit begründet, dass die Materie so kompliziert sei.

Fatina Keilani

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