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Im Kleinen klappt's. Zumindest in diesem Miniaturstadion, das in Hamburg für die Spiele wirbt, machen alle mit.

© dpa

Berlin, Hamburg und Olympische Spiele: Bürger zu Olympia nicht wirklich gefragt

Im Rennen um Olympia schaffen es Berlin und Hamburg nicht, Volksbefragungen einzuführen. Der Berliner Senat strebt eine Novelle des Abstimmungsgesetzes an. Die könnte aber nicht bindend sein.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Was in Hamburg nicht geht, soll in Berlin angeblich möglich sein: eine verbindliche Volksbefragung der Regierung zu Olympia, ohne die Verfassung zu ändern. Der Senat will, so hört man, nur ein bisschen am Berliner Abstimmungsgesetz herumschrauben und glaubt, damit juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Eine solche Gesetzesnovelle könnten SPD und CDU mit einfacher Mehrheit beschließen. Für eine Verfassungsänderung müsste Rot-Schwarz einen Teil der Opposition begeistern, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Das würde politische Zugeständnisse kosten und voraussichtlich lange dauern.

Eine Änderung des Gesetzes, das Volksbegehren und -entscheide regelt, wäre demnach der einfachere Weg. Jedenfalls politisch. Innensenator Frank Henkel (CDU) soll dafür einen Vorschlag machen. Vorsichtshalber wurde vor Weihnachten noch der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses beauftragt, ein Rechtsgutachten anzufertigen, das voraussichtlich im Januar vorliegen wird. Denn die Gesetzesnovelle muss sich selbstverständlich im Rahmen der Landesverfassung bewegen. Und die lässt ein verbindliches Referendum, das nicht vom Volk ausgeht, sondern vom Senat oder dem Parlament, nicht zu.

Die Hamburger, die sich auch für die Olympischen Spiele bewerben, haben dasselbe Problem. Die Hamburger Verfassung sieht eine Volksabstimmung auf Initiative der Regierung (Senat) oder des Landesparlaments (Bürgerschaft) nicht vor. Zwar ist die allein regierende SPD bereit, ein solches Referendum in der Verfassung zu verankern, um nach einer positiven Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zugunsten Hamburgs „kurzfristig handlungsfähig“ zu sein. Aber es sieht nicht so aus, als wenn es noch vor der Bürgerschaftswahl im Februar 2015 zu einer Verfassungsänderung kommen könnte. Die Oppositionsparteien CDU und Grüne werfen der SPD vor, die Volksbefragung zu Olympia zu verschleppen. Und während die Grünen – wie die SPD – ein verfassungsrechtlich verbindliches Referendum wollen, wäre die Hamburger CDU mit einer Änderung des bestehenden Gesetzes über Volksbefragungen zufrieden.

Der Vorschlag der hanseatischen CDU: Eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft kann den Senat verpflichten, „zur Ermittlung des Volkswillens eine nicht bindende Volksbefragung zu wichtigen gesamtstädtischen Fragestellungen durchzuführen“. Das sei zwar rechtlich nicht verbindlich, verpflichte den Senat aber politisch, dem Abstimmungsergebnis zu folgen, argumentiert die Union. So etwas wäre natürlich auch in Berlin machbar. Senat und Abgeordnetenhaus könnten dann vor dem – eigentlich unverbindlichen – Referendum erklären, dass sie das Ergebnis als verbindlich akzeptieren.

Eine Volksabstimmung zu Olympia ist in Berlin im neuen Jahr geplant. Obwohl der DOSB-Präsident Alfons Hörmann jetzt in einem Interview erklärte, dass ein Referendum aus seiner Sicht auch 2016 noch „vollkommen okay“ wäre. Dieser Langmut ist einerseits verständlich. Je mehr Zeit bleibt, die skeptischen Bürger in Berlin oder Hamburg von Olympischen Spielen 2024 zu überzeugen, desto größer wird die Chance einer breiteren Zustimmung. Andererseits ist die Zeit für die internationale Bewerbung knapp. Alle Interessenten müssen ihre Unterlagen bis zum 15. September 2015 beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) einreichen. Schon im Frühjahr 2016 kürt das IOC seine Favoriten und im Sommer 2017 werden in Lima (Peru) die Olympischen Spiele 2024 vergeben.

Die Konkurrenz ist hart. Die USA wollen mit Washington, San Francisco, Los Angeles oder Boston antreten. Italien mit Rom, eventuell Frankreich mit Paris. Istanbul, Johannesburg/Pretoria, Casablanca und Melbourne sind weitere mögliche Kandidaten. Aber auch Baku und Doha könnten erneut antreten. Die Begeisterungsfähigkeit der Bevölkerung der Gastgeberstadt wird im globalen Auswahlverfahren eine große Rolle spielen.

Das ist wohl der wichtigste Grund, warum der DOSB im Februar 2015 eine weitere repräsentative Umfrage in beiden deutschen Bewerberstädten startet. Bei der ersten Umfrage im vergangenen Herbst sprachen sich nur 48 Prozent der Berliner und 53 Prozent der Hamburger für Olympia in der eigenen Stadt aus. Am 16. März 2015 will das DOSB-Präsidium entscheiden, ob Berlin oder Hamburg in das internationale Rennen um die Spiele gehen darf.

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