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Die Gesuchte stellte sich am Tag nach Veröffentlichung des Bildes der Polizei.

© Polizei

Update

Berlin-Spandau: Tatverdächtige stellt sich nach Fotofahndung der Polizei

Schneller Erfolg der Berliner Polizei: Einen Tag nach der Veröffentlichung von Fahndungsfotos hat sich eine 16-Jährige gemeldet. Sie soll in Spandau eine 17-Jährige geschlagen und getreten haben.

Wieder ein sehr schneller Erfolg für eine Öffentlichkeitsfahndung der Polizei. Am Tag nach der Veröffentlichung von Fahndungsfotos stellte sich die gesuchte Tatverdächtige bei der Polizei. Die 16-Jährige stellte sich am Donnerstag im Beisein ihrer Eltern auf einem Polizeiabschnitt in Spandau. Sie verriet den Namen ihres Begleiters, eines 20-Jährigen. Beide sollen im September eine 17-Jährige geschlagen und getreten haben. Die beiden Tatverdächtigen stammen nach Polizeiangaben aus Serbien.

So berichtete der Tagesspiegel am Mittwoch:

Der Vorfall ereignete sich bereits Ende September: Gegen 19.40 Uhr sollen eine Frau und ein Mann am 24. September eine Jugendliche in der Lieferstraße zwischen S-Bahnhof Spandau und den Spandau Arcaden geschlagen und getreten haben. Durch den Angriff wurde die 17-Jährige am Kopf verletzt. Nach der Tat konnten die beiden auf 18 bis 25 Jahre geschätzten Angreifer flüchten, wurden aber von einer Überwachungskamera gefilmt. Nun veröffentlichte die Polizei Berlin Fotos des Duos und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Mehrere Fahndungserfolge dank Videobildern

In jüngster Vergangenheit haben Fahndungen mit Bildern aus Überwachungskameras immer wieder zu schnellen Erfolgen geführt. Die bekanntesten Fälle dürften dabei die Attacke an der Hermannstraße und der versuchte Mord am U-Bahnhof Schönleinstraße gewesen sein. In beiden Fällen wandte sich die Polizei mit Bildern der Verdächtigen an die Öffentlichkeit.

Im Fall der sieben jungen Männer, die an der Schönleinstraße einen schlafenden Obdachlosen angezündet hatten, konnten alle Tatverdächtigen bereits am darauffolgenden Tag festgenommen werden, gegen alle wurde am Dienstagabend Haftbefehl erlassen. Wann die Bevölkerung mit der Veröffentlichung von Bildern um Mithilfe gebeten wird, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht in jedem Fall gibt es brauchbare Aufnahmen und auch dann ist die Fahndung mit Hilfe von Fotos meist das letzte Mittel der Polizeifahndung, welches durch einen richterlichen Beschluss genehmigt werden muss.

Alle Fälle waren über die Grenzen Deutschlands hinaus diskutiert worden und weckten bei vielen den Ruf nach mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum - wie auch der Anschlag vom Breitscheidplatz, wo es mangels Kameras lange Zeit keine Aufnahmen von der Tat und dem Verdächtigen gab.

Nicht alle wollen mehr Kameras im öffentlichen Raum

Die BVG kann durchaus Erfolge durch ihren Ausbau an Videoüberwachung in Bahnhöfen und Zügen verzeichnen. 45 der 173 Berliner U-Bahnhöfe sind bislang ausgestattet. Die Aufnahmen werden 48 Stunden gespeichert und von der Polizei immer öfter für Ermittlungen ausgewertet. Die Zahl der Abfragen zu einzelnen Straftaten verdoppelte sich zwischen 2011 und 2015 auf gut 7000. Die Ausgaben für Vandalismusschäden sanken in diesem Zeitraum von sechs auf vier Millionen Euro. Im Jahr 2008 waren es noch zehn Millionen Euro gewesen.

Nach Angaben der BVG sind 83 Prozent der Fahrgäste für eine Videoüberwachung von Bahnhöfen. Dies habe eine Umfrage im Mai 2015 ergeben. Doch die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird nicht nur positiv gesehen. Problematisch sei vor allem, dass ganz überwiegend Personen überwacht würden, die selbst keinen Anlass dafür geben – das sagte der Chef des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, der Deutsche Presse-Agentur. Die Bilder könnten vielfältig ausgewertet, bearbeitet und mit anderen Informationen verknüpft werden. „So könnten beispielsweise mithilfe von Gesichtserkennungssoftware Bewegungsprofile erstellt werden.“ Ähnlich argumentiert Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk: „Mehr Videoüberwachung führt nicht automatisch zu mehr Sicherheit.“ Gerade Terroristen und irrational handelnde Einzeltäter, etwa unter Alkohol- und Drogeneinfluss, ließen sich durch eine Videoüberwachung nicht von schweren Straftaten abhalten.

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