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Berlin: Berlin und Brandenburg korrigieren Flughafenplanung

Neue Regelungen für Wohngebiete, mehr Lärmschutz: Landesregierungen reagieren auf Niederlagen vor Gericht. Hauptverfahren beginnt im Februar 2006

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Berlin und Brandenburg haben die gemeinsame Landesplanung zum Großflughafen Schönefeld überarbeitet. Nachgebessert wurde beim Lärmschutz für die Anwohner, beim Schutz der Freiräume im „Speckgürtel“ und bei der Abwägung der Interessen anderer, dezentral gelegener Standorte in Brandenburg. Die Gemeinden und Träger öffentlicher Belange können bis zum 11. November ihre Anregungen und Bedenken gegen den veränderten Landesentwicklungsplan geltend machen. Mitte 2006 soll das Verfahren abgeschlossen werden.

Der Berliner Senat und die Landesregirung in Potsdam reagierten damit auf die juristische Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht in Frankfurt/Oder. Das Gericht hatte im Februar 2005 den Landesentwicklungsplan zum Flughafenstandort Schönefeld für nichtig erklärt. Damit wurde einer Klage der vier Anrainer-Kommunen Mahlow/Blankenfelde, Eichenwalde, Großbeeren und Schulzendorf in vollen Umfang stattgegeben. Die Gemeinden hatten sich in ihrer Planungshoheit unzumutbar eingeschränkt gesehen, weil ihnen die Ausweisung neuer Wohngebiete in bestimmten Zonen um den Airport verboten werden sollte.

Zwar ließ das Bundesverwaltungsgericht Anfang August die Revision gegen dieses Urteil zu. Trotzdem folgten beide Landesregierungen der Empfehlung von Juristen, den umstrittenen Landesentwicklungsplan „vorsorglich“ zu überarbeiten. Die Korrektur, die gestern in beiden Kabinetten beschlossen wurde, sei aber „keine Voraussetzung für den rechtlichen Bestand des Planfeststellungsbeschlusses“, versicherte die Standtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Denn auch die Planfeststellung zum Großflughafen muss erst noch Gnade vor dem Bundesverwaltungsgericht finden. Im April hatten die Leipziger Richter im Schnellverfahren einen vorläufigen Baustopp erlassen, um die Interessen der 4000 Kläger zu wahren, die den Ausbau des Flughafens Schönefeld verhindern wollen.

Planungs- und bauvorbereitende Arbeiten wurden durch das Urteil nicht berührt. „Aber das Gericht stellte anheim, uns ergänzend zu äußern“, sagte Junge-Reyer gestern. Das ist nun geschehen. Im neuen Planungsentwurf seien zum Beispiel die Planungszonen „hinreichend sicher dargestellt“ worden, erklärte die Senatorin. Außerdem seien die Regelungen zur Genehmigung neuer Wohngebiete rund um den Flughafen neu gefasst worden. Der Lärmschutz orientiere sich jetzt am Entwurf für ein neues Lärmschutzgesetz des Bundes und nicht nur an den geltenden Regelungen von 1972. Die Lärmschutzzonen wurden neu berechnet und wurden dadurch länger und schmaler.

Ob sich die planungsrechtlichen Korrekturen nicht nur auf die Revision, sondern auch auf das Hauptverfahren zur Planfeststellung positiv auswirken können, ließ Junge-Reyer offen. „Wir wollten aber nicht versäumen, die Rüge des Oberverwaltungsgerichts zu heilen und unsere planerischen Abwägungen zu vertiefen.“ Das Mammutverfahren in Leipzig soll nach Auskunft des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Februar 2006 beginnen. Früher als erwartet. Der 4. Senat hat Musterklagen ausgewählt, die in der mündlichen Verhandlung, nach Themen sortiert, beraten werden.

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