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Berlin: Berlin vor der Wahl: Wahlkampf-Splitter

Der Sender Freies Berlin (SFB) darf die Ausstrahlung der Wahlwerbespots der rechtsextremen Parteien Die Republikaner und NPD weiter verweigern. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz eine bereits Anfang Oktober getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Der Sender Freies Berlin (SFB) darf die Ausstrahlung der Wahlwerbespots der rechtsextremen Parteien Die Republikaner und NPD weiter verweigern. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz eine bereits Anfang Oktober getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Wahlwerbespot der NPD soll nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes dem Zuschauer den Eindruck vermitteln, Homosexuelle seien ebenso kriminell wie gewalttätige Demonstranten und Terroristen. Damit sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

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