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Kreuzchen im Wahllokal. Auf tausenden verschickten Wahlunterlagen waren die Adressen der Wahllokale falsch.

© dpa, Wolfgang Kumm

Berlin-Wahl: Wieder Panne bei Versand von Wahlunterlagen

Erneut wurden falsche Wahlunterlagen verschickt. Betroffen sind tausende Wahlberechtigte in Neukölln und Tempelhof-Schöneberg

Fast zwanzigtausend Mal eine Nullnummer. "Das ist natürlich ärgerlich", sagt Geert Baasen von der Landeswahlleitung. "Aber die Korrekturschreiben an die betroffenen Wahlberechtigten sind seit einigen Tagen schon raus." Die Panne ereignete sich bereits beim Druck und Versand von Wahlzetteln vor einigen Wochen, wurde aber erst später bemerkt, als die Empfänger die Couverts öffneten und sich über die ungewöhnliche Adresse ihres Wahllokals wunderten: Bei zwölf Wahllokalen in Neukölln und einem Lokal in Tempelhof-Schöneberg war als Hausnummer nur jeweils eine "0" vermerkt.

Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf war schon mal Chaos

Und das ist nicht der einzige Fehler, der bislang beim Versand von Wahlunterlagen für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) am 18. September passierte: Wie berichtet, erhielten Mitte August exakt 122 Adressaten in Charlottenburg-Wilmersdorf falsche Briefwahl-Unterlagen. Sie bekamen eine Liste mit Direktkandidaten zum Ankreuzen, die gar nicht in ihrem Wahlkreis antreten.

Die jüngste Panne hätte keine wahlrechtlichen Folgen gehabt

Vom neuesten Fall sind insgesamt 19.445 Wahlberechtigte betroffen. Die Korrekturschreiben müssten schon in deren Briefkästen gelandet sein, heißt es bei der Landeswahlleitung. Zugleich entschuldigen sich die Verantwortlichen, weisen aber darauf hin, dass zumindest die Nullnummern keinerlei wahlrechtliche Folgen gehabt hätten.

Anders sieht es bei der Panne in Charlottenburg-Wilmersdorf aus. Auf Stimmzettel mit falschen Wahlkreiskandidaten könnte eine Wahlanfechtung begründet werden.

Deshalb erhielten die betroffenen 122 Empfänger schnellstens neue, korrigierte Briefwahlunterlagen. Laut Landeswahlamt haben 61 Betroffenen diese inzwischen ausgefüllt wieder zurückgeschickt. Tun sie das nicht, sind zwar die Zweitstimme und die Stimme für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) noch gültig. Aber die Erststimme für den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis verfällt.

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