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Berlin: Berliner CDU-Spendenaffäre: Ein Kaffeekränzchen in Sachen Landowsky

Der CDU-Ehrenrat hat offenbar empfohlen, gegen die drei Hauptbeteiligten an der Spendenaffäre Parteiordnunfgsmassnahemn zu verhängen. Eine Aufforderung an Landowsky, den Fraktionsvorsitz niederzulegen, wurde dem Vernehmen nach nicht aiusgesprochen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der CDU-Ehrenrat hat offenbar empfohlen, gegen die drei Hauptbeteiligten an der Spendenaffäre Parteiordnunfgsmassnahemn zu verhängen. Eine Aufforderung an Landowsky, den Fraktionsvorsitz niederzulegen, wurde dem Vernehmen nach nicht aiusgesprochen. Ihre Vorschläge für Ordnungsmaßnahmen gegen CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky, den ehemaligen Landesschatzmeister Dankward Buwitt und den früheren CDU-Landesgeschäftsführer Konrad Wilczek werden vom CDU-Landesvorstand heute veröffentlicht.

Die Betroffenen und die für Buwitt und Wilczek zuständigen CDU-Kreisverbände Neukölln und Mitte wurden schon gestern informiert. CDU-Sprecher Matthias Wambach wies die Darstellung der "Berliner Zeitung", dass gegen Buwitt und Wilczek ein Verweis, gegen Landowksy ein schwerer Verweis ausgesprochen werden soll, als "teilweise nicht korrekt, teilweise nicht vollständig" zurück. Ein Verweis wäre, nach der Verwarnung, die zweitniedrigste Parteistrafe. Für Landowsky, der als Fraktionschef qua Amt der Parteiführung angehört, ist der Landesvorstand zuständig, der am 9. April über ein Ordnungsverfahren gegen den CDU-Spitzenpolitiker beschließen will. Die Beteiligung an der Spendenaffäre hat Landowsky bereits den Posten des Vorstandschefs der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank gekostet. Nach ihrer Sitzung schwiegen die "Ehrenräte" eisern. "Ich rühre seit Tagen kein Telefon an", sagte der ehemalige Bundestagabgeordnete Helmut Buschbom. Allen Beteiligten am Spendenskandal wurde vom Ehrenrat angeboten, sich persönlich zum Spendenfall zu äußern. Landowsky nahm dieses Angebot gestern an und eilte in die Wallstraße.

Grundlage der Entscheidung war ansonsten der Prüfbericht des Rechtsanwalts Peter Michael Heers. "Eine ausgezeichnete Grundlage", lobte der Sprecher des Ehrenrates, Edmund Wronski. Auf dem Tisch lagen außerdem die Finanz- und Beitragsordnung, die Geschäftsordnung und die Satzung der CDU. Und das Parteiengesetz. "Geheime Unterlagen haben wir nicht", scherzte Hanna-Renate Laurien. Die ehemalige stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende und Berliner Schulsenatorin gehört ebenso zum Ehrenrat wie Joachim Kalisch, Waltraud Mehling, Ex-Landesschatzmeister Hans-Joachim Boehm und die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Gerhard Schulze und Buschbom. Das siebte Mitglied, der frühere Europaabgeordnete Rudolf Luster, ist verstorben.

"Jeder von uns hat seine 40 bis 50 Jahre Parteierfahrung", schmunzelte Wronski. "Wir älteren Jahrgänge neigen hoffentlich zur Gerechtigkeit." Buschbom versprach: "Wir werden die Sache von allen Seiten beleuchten und objektiv entscheiden." Boehm kam mit leichter Verspätung in die CDU-Landesgeschäftsstelle in der Wallstraße. "Ach Gott, ach Gott", entfuhr ihm beim Anblick der vielen Kameras und Journalisten. Zum ersten Mal muss der CDU-Ehrenrat, der sich im Dezember 1993 auf Beschluss eines Landesparteitages konstituierte, über einen so spektakulären Fall beraten. Man traf sich bisher ganz selten, um relativ belanglose Streitigkeiten innerhalb der Partei zu schlichten.

Gewählt wird das Gremium alle vier Jahre vom CDU-Landesparteitag. Es trifft keine Mehrheitsentscheidungen, sondern einigt sich im Konsens. Nach der Satzung des CDU-Landesverbands kann der Ehrenrat von allen Parteigremien um Rat gefragt werden, aber seine Feststellungen haben keine rechtliche Bindung. "Wir entscheiden nicht, wir geben nur eine Meinung ab", erklärte Wronski. Vor der gestrigen Sitzung gingen CDU-intern zahlreiche Gerüchte um. Bei Buwitt und Wilczek werden Parteiausschlussverfahren für möglich gehalten. Bei Landowsky hoffen nicht wenige CDU-Mitglieder, dass ihm empfohlen wird, den CDU-Fraktionsvorsitz niederzulegen. Andere, einschließlich Landowsky, rechnen nur mit einer Rüge des Landesvorstands.

Anwalt Heers, der den Spendenfall im Auftrag des CDU-Landesvorstands prüfte, stellte am 21. Februar Verstöße gegen das Parteiengesetz, die Finanz- und Beitragsordnung und Verhaltensregeln der Berliner CDU fest. Warum Landowsky am 4. Oktober 1995 vom Parteifreund Klaus Wienhold, der Geschäftsführer der Firma Aubis ist, 40 000 Mark Spenden entgegennahm und warum diese Spende illegal verteilt und im Ergebnis anonymisiert wurde, blieb ungeklärt. Aubis war Großkreditnehmer bei der Berlin Hyp, deren Vorstandssprecher Landowsky war.

Mögliche Parteistrafen sind laut CDU-Statut: Verwarnung, Verweis, Enthebung von Parteiämtern, Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit. Ein Mitglied kann aus der CDU ausgeschlossen werden, "wenn es sich parteischädigend verhält, indem es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt." Die übrigen Ordnungsmaßnahmen sind für Mitglieder gedacht, die "das Ansehen oder die Interessen der Partei schädigen." Noch am Dienstag hatte Landowsky angekündigt, bis 2002 Fraktionschef der CDU im Abgeordnetenhaus bleiben zu wollen.

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