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Berlin: Berliner Chronik: 1. Juli 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Heute treten die Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR zur Verbesserung und Beschleunigung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die am 30. März abgeschlossen worden waren, in Kraft.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Heute treten die Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR zur Verbesserung und Beschleunigung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die am 30. März abgeschlossen worden waren, in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für den Postkunden sind hier genannt. Für den Versand von gebrauchten Textilien und Schuhen im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr sind in Zukunft keine Desinfektionsbescheinigungen mehr erforderlich. Die genannten Gegenstände müssen sich aber in einem einwandfreien hygienischen Zustand befinden. Die Desinfektionsstellen der Bezirke stellen ihre Arbeit ein. Wie die Landespostdirektion auf Anfrage mitteilte, muß auf den Paketen und Päckchen weiterhin vermerkt sein, daß es sich um eine Geschenksendung und keine Handelsware handele. Nähere Angaben können Merkblättern, die bei den Postämtern abgegeben werden, entnommen werden. Neue soll es demnächst geben. Die DDR-Postverwaltung wird künftig bei Sendungen, die wegen Verstoßes gegen die Einfuhrbestimmungen der DDR eingezogen oder an den Absender zurückgesandt werden, den Grund für die Einziehung oder Zurückweisung mitteilen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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