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Berlin: Berliner Chronik: 12. März 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Die endgültigen Besitz- und Eigentumsverhältnisse um den in Güstrow (DDR) befindlichen Nachlaß von Ernst Barlach wurden jetzt vertraglich zwischen dem einzigen Sohn des Künstlers, Nikolaus Barlach aus Ratzeburg, und der Akademie der Künste der DDR in Ost-Berlin geregelt. Der Vertrag wird heute in Ost-Berlin unterzeichnet.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Die endgültigen Besitz- und Eigentumsverhältnisse um den in Güstrow (DDR) befindlichen Nachlaß von Ernst Barlach wurden jetzt vertraglich zwischen dem einzigen Sohn des Künstlers, Nikolaus Barlach aus Ratzeburg, und der Akademie der Künste der DDR in Ost-Berlin geregelt. Der Vertrag wird heute in Ost-Berlin unterzeichnet. Wie uns der Berliner Rechtsanwalt von Nikolaus Barlach, der die Vertragsverhandlungen seit 1969 führte, mitteilte, ist Nikolaus Barlach als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt, und die Akademie der Künste fungiert dem Vertrag zufolge als Besitzerin der Barlach-Schöpfungen. Der jetzt 70jährige Barlach-Sohn kann dem Vertrag nach jederzeit zu seinem Eigentum nach Güstrow reisen. Er muß bei jeder Bewegung der Kunstschätze vorher um sein Einverständnis gebeten werden, kann es auch verweigern. Die Pflege der Kunstwerke übernimmt samt Kosten die Akademie der Künste. Die Akademie behält sich bei Ausleihen einen Einspruch dann vor, wenn durch eine Ausstellung politische Interessen der DDR womöglich beeinträchtigt werden. Der Barlach-Sohn hat das Recht, von den Gipsmodellen in West-Berlin bei der Gießerei Noack Bronzeabgüsse anfertigen zu lassen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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