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BERLINER Chronik: 13. November 1987

Das Militärobergericht verurteilt einen mutmaßlichen Spion in Ost-Berlin.

Wegen Militärspionage wird ein West-Berliner in Ost-Berlin zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die DDR-Nachrichtenagentur ADN berichtet, dem Mann sei vor dem Militärobergericht nachgewiesen worden, dass er seit 1986 als Agent des Bundesnachrichtendienstes „Spionage zum Nachteil der Interessen der DDR begangen hat“. Bei Treffen mit Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes habe er die Informationen weitergegeben. Vier dieser Treffen hätten „unter Verletzung des Vierseitigen Abkommens“ (Viermächte-Abkommen) in Berlin stattgefunden.

Nach dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) unternimmt nun auch die SPD-Opposition einen neuen Vorstoß zur Bereinigung der alliierten Rechtsvorschriften. Die Aufhebung „anachronistischer Besatzungsvorschriften“ wie der Todesstrafe solle das Vertrauen zwischen den Berlinern und den Alliierten „bewahren“, heißt es. Die Westmächte wollen Anordnungen der vier Mächte aus der Zeit nach dem Krieg aber nicht einseitig aufheben. Dies gilt auch für die Todesstrafe, die im Westteil der Stadt allerdings nie verhängt worden ist. Brigitte Grunert

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