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BERLINER Chronik: 14. Januar 1985

Vor 25 Jahren berichteten darüber, wie Bußgelder an die DDR flossen

Dreißig D-Mark forderte die DDR-Polizei von einem West-Berliner Autofahrer wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer Transitstrecke zwischen West-Berlin und dem Bundesgebiet. Der Mann hatte das Geld in passender Höhe nicht bei sich und entledigte sich der Zahlungsaufforderung durch Überweisung von seinem Postscheck-Konto Berlin-West. Diesen Weg nannte ihm der Polizist, der ihn wegen der Tempoüberschreitung gestoppt hatte; er könne aber auch bei einer Staatsbankfiliale am DDR-Grenzkontrollpunkt bezahlen. Das müsse binnen 30 Tagen geschehen. Die West-Berliner Landeszentralbank sagte auf Anfrage, daß von solchen Überweisung inzwischen so viele Bürger Gebrauch machten, daß sie dafür „Sammelgenehmigungen“ nicht nur für das Postscheck-Amt, sondern auch für andere Geldinstitute und zwar für ein ganzes Jahr erteilt. Das Geld fließt von der jeweiligen „Abwicklungsbank“ zur Landeszentralbank und von dort an die Bundesbank Frankfurt, passiert das „Unterkonto III“ das Verrechnungskonto für „Dienstleistungen zwischen hüben und drüben. Auf der anderen Seite der Grenze kommt die Summe dann bei der Staatsbank der DDR als 30 Ost-Mark an.

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