zum Hauptinhalt

BERLINER Chronik: 14. März 1987

Ein DDR-Rentner muss in Haft, weil er ein West-Ministerium um Hilfe bat.

Nach West-Informationen hat ein DDR- Gericht einen Rentner wegen „ungesetzlicher Verbindungsaufnahme“ nach Paragraf 219 Strafgesetzbuch der DDR zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er beim Besuch in Bonn das Innerdeutsche Ministerium über Ausreisewünsche von Verwandten informiert hat. Die Verwandten wurden als „Anstifter“ bestraft. Bonn wertet den Fall als „äußerst ernst“, da er die „Geschäftsgrundlage der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten schwer belastet“. Dem für Beziehungen zur DDR zuständigen Innerdeutschen Ministerium werde das Ziel unterstellt, gegen die staatliche Ordnung der DDR zu agieren. In Paragraf 219 heißt es: „Wer zu Organisationen, Einrichtungen und Personen, die sich eine gegen die staatliche Ordnung der DDR gerichtete Tätigkeit zum Ziele setzen, in Kenntnis dieser Ziele oder Tätigkeit in Verbindung tritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft.“ Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden schon mehrere DDR-Bürger verurteilt, die das Bonner Ministerium oder dessen Sitze in West-Berlin aufgesucht hatten. Brigitte Grunert

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false