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BERLINER Chronik: 15. August 1982

Vor 25 Jahren sollte ein Zuschuss zu den Kosten privater Kitas gewährt werden

Voraussichtlich am 1. Oktober soll eine neue Regelung in Kraft treten, nach der Kinder, die besonders dringlich einen Kindertagesstättenplatz benötigen, auch in privaten Einrichtungen untergebracht werden können. Die Gebühren sollen, soweit sie die öffentlichen Beitragssätze übersteigen, aus der Landeskasse bezahlt werden. Der Finanzsenator steht dieser Regelung „sehr wohlwollend“ gegenüber. Erst kürzlich hatte die Inhaberin zweier privater Kindertagesstätten sich in einem offenen Brief an Jugendsenatorin Laurien darüber beschwert, daß die privaten Einrichtungen nicht ausgebucht seien, in der Stadt aber rund 1600 Kinder auf einen Kitaplatz warteten. Den Eltern, die ihre Kinder privat unterbringen wollen, würden jedoch keine öffentlichen Zuschüsse gewährt.

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