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BERLINER Chronik: 16. Dezember 1982 Vor 25 Jahren berichteten wir über die politische Beteiligung von Ausländern

Zur politischen Beteiligung von Ausländern will der Berliner Senat ausländischen Vereinen und Verbänden ein formelles Anhörungsrecht geben. Der Senatsausschuß für Ausländerfragen hat sich gestern unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters von Weizsäcker auf eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung verständigt.

Zur politischen Beteiligung von Ausländern will der Berliner Senat ausländischen Vereinen und Verbänden ein formelles Anhörungsrecht geben. Der Senatsausschuß für Ausländerfragen hat sich gestern unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters von Weizsäcker auf eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung verständigt. Im Januar soll der dazu erforderliche Senatsbeschluß gefaßt werden. Wie der für Ausländerfragen zuständige Sozialsenator Fink gestern vor Journalisten betonte, gebe es bisher kein praktikables Verfahren, um die politische Beteiligung von Ausländern in den sie unmittelbar betreffenden Fragen zu gewährleisten. Nach dem gestern beschlossenen Entwurf können sich ausländische Verbände, Vereinigungen und Organisationen in einer beim Innensenator zu führenden Liste eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist, daß die Willensbildung innerhalb des Verbandes „demokratischen Grundsätzen“ entspricht und der Beitritt jedem Ausländer gleicher Nationalität offensteht.

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