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BERLINER Chronik: 19. Januar 1983

Vor 25 Jahren forderten Strafverteidiger eine stärkere Aufarbeitung der NS-Justiz

In einer Entschließung zum 50. Jahrestag der Machtergreifung Hitlers fordert die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, daß alle Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte des Dritten Reiches für nichtig erklärt würden und den Opfern und ihren Hinterbliebenen nach den heute geltenden Maßstäben Entschädigung für die erlittenenen Verfolgungsmaßnahmen gewährt werde. Der Senat solle ein entsprechendes Gesetz im Bundesrat einbringen. Als damaligen Sitz des Volksgerichtshofes treffe Berlin eine besondere Verantwortung.

Im Mai 1998 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile, mit dem alle Urteile des Volksgerichtshofes und der Standgerichte pauschal aufgehoben wurden.

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