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Berlin: Berliner Chronik: 19. Juni 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm prüft weiter die Akten, die zwei Oberstaatsanwälte aus Ost-Berlin am Mittwoch im Fall des DDR-Flüchtlings W. vorgelegt hatten.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm prüft weiter die Akten, die zwei Oberstaatsanwälte aus Ost-Berlin am Mittwoch im Fall des DDR-Flüchtlings W. vorgelegt hatten. Wie Oberstaatsanwalt Pottgießer mitteilte, werde das 100-Seiten-Dokument "jetzt eingehend ausgewertet". Die Auswertung werde "frühestens Mitte nächster Woche" abgeschlossen sein. Eine Gruppe geflüchteter DDR-Volksarmisten hat den zuständigen Ermittlungsbehörden in Hamm ihre Unterstützung im Fall W. hinsichtlich der Situation im DDR-Grenzbereich angeboten. Das teilte die "Arbeitsgemeinschaft 13. August" mit. Nach den in der DDR geltenden Bestimmungen für den Schußwaffengebrauch hätten die Grenzposten Befehl, auf Fahnenflüchtige ohne Anruf oder Warnschuß sofort gezieltes Feuer zu eröffnen, wenn sie den Kolonnenweg überschritten haben und sich im Bereich der vorderen Begrenzung befinden. Würden Uniformierte ohne Erlaubnis in diesem Grenzbereich entdeckt und wüßten sie die Parole nicht,so bestehe Verdacht auf Fahnenflucht.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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