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BERLINER Chronik: 19. März 1983

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Einführung einer neuen Bestattungsform

Eine neue Bestattungsform auf Berliner evangelischen Kirchhöfen ist jetzt von der Kirchenleitung nach Ausräumung von Vorbehalten genehmigt worden. Danach ist es möglich, anonyme Urnengemeinschafts-Grabstätten anzulegen, in denen die Lage der einzelnen Urne nicht kenntlich gemacht wird. Der theologische Ausschuß, den die Kirchenleitung um eine Stellungnahme zu dieser Frage gebeten hatte, äußerte prinzipiell keine theologischen Bedenken dagegen, diese Bestattungsform möglich zu machen. Das neue Kirchengesetz über die evangelischen Kirchhöfe läßt Amtsträger anderer Religionsgemeinschaften bei Bestattungen ihrer Gemeindemitglieder sowie Redner für nicht kirchliche Bestattungsfeiern zu. Wenn jedoch zu befürchten sei, daß sie den christlichen Glauben verächtlich machen oder mit politischen Aufrufen hervortreten würden, können sie von der Leitung der Beisetzung ausgeschlossen werden. Glockengeläut ist nur statthaft, wenn bei der Trauerfeier ein evangelischer Pfarrer oder der Amtsträger einer anderen christlichen Religionsgemeinschaft mitwirkt.

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