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BERLINER Chronik: 21. April 1983

Vor 25 Jahren ließen sich Schwangere lieber von „Pro Familia“ als von Ärzten beraten

Das Landessozialgericht bestätigte gestern eine erstinstanzliche Entscheidung, wonach zwei Ärztinnen der Organisation „Pro Familia“ Schwangerschaftsberatungen und -untersuchungen sowie entsprechende Verordnungen über Krankenschein bei der Krankenkasse abrechnen dürfen.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV), das Selbstverwaltungsorgan der Kassenärzte, hatte den Medizinerinnen eine entsprechende Ermächtigung mit dem Argument versagt, es gebe genug andere zugelassene Ärzte in Berlin. Dem begegnete das Gericht gestern mit dem Hinweis darauf, daß es nach einer Sonderregelung des Bundesmanteltarifs für Ärzte nicht zulässig sei, eine Ermächtigung vom Bedarf abhängig zu machen. Das ein Bedarf im übrigen gegeben sei, so erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung, zeige schon der hohe Prozentsatz von Schwangerschaftsberatungen durch „Pro Familia“, der bei 29,4 Prozent aller ratsuchenden Frauen in solchen Fällen im Jahr 1980 lag. Der Prozentsatz bei Kassenärzten habe lediglich bei 0,8 Prozent gelegen. Die übrigen Frauen hatten sich an Beratungsstellen der Bezirksämter gewandt.

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