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Berlin: Berliner Chronik: 22. August 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:In Zukunft wird der ehrliche Finder besser belohnt werden. Der gesetzliche Finderlohn ist erhöht worden, und zwar beträgt er jetzt, wie sich aus dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts ergibt, fünf Prozent bei Sachen im Werte bis zu 1000 Mark (bisher bis zu 300 DM), von dem Mehrwert drei Prozent (bisher ein Prozent), bei gefundenen Tieren ebenfalls drei Prozent (bisher ein Prozent).

Vor 25 Jahren berichteten wir:

In Zukunft wird der ehrliche Finder besser belohnt werden. Der gesetzliche Finderlohn ist erhöht worden, und zwar beträgt er jetzt, wie sich aus dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts ergibt, fünf Prozent bei Sachen im Werte bis zu 1000 Mark (bisher bis zu 300 DM), von dem Mehrwert drei Prozent (bisher ein Prozent), bei gefundenen Tieren ebenfalls drei Prozent (bisher ein Prozent). Meldet der Verlierer sich nicht, so erwirbt der Finder Eigentum an der Sache jetzt bereits nach sechs Monaten (bisher nach einem Jahr). Erheblich erweitert wurden die Vorschriften über den Fund einer Sache in öffentlichen Behörden oder Verkehrsmitteln. Findet zum Beispiel jemand eine Sache in der U-Bahn, so muß er sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unverzüglich einem BVG-Bediensteten abliefern. Neu ist nun, daß der Finder bis zum Abliefern der Sache nur noch für deren mutwillige Verschlechterung haftet, während er bisher auch für fahrlässiges Verhalten einzutreten hatte.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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