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Berlin: Berliner Chronik: 23. Mai 1976

Aus einem Schreiben des Gartenbauamtes Steglitz:Nach den Ihnen bereits zugesandten Belegungsplanvorschriften vom 8.9.

Aus einem Schreiben des Gartenbauamtes Steglitz:

Nach den Ihnen bereits zugesandten Belegungsplanvorschriften vom 8.9.1975, die auf Grund von § 12 des Gesetzes über die Friedhöfe Berlin i. d. F. vom 1.12.1965 (GVBl. 1966 Seite 1) vom Dezernenten für die Abteilung Bauwesen erlassen worden sind, dürfen zur Bepflanzung der Urnen-Grabstätten nur Verwendung finden:

a) bodendeckende Gehölze

b) niedrig wachsende Stauden

c) niedrige einjährige Blumen

Bei einer Überprüfung wurde vom Leiter des Friedhofes Steglitz am 29.4.1976 festgestellt, daß entgegen der Belegungsplanvorschriften auf der von Ihnen betreuten Grabstätte eine Rose gepflanzt wurde. Wir bitten Sie, dieses unszulässige Gehölz bis zum 20.5.1976 von der Grabstätte zu entfernen. Bei Nichteinhaltung dieses Termins sind wir gezwungen, unter Ausschluß jeglicher Haftung für eine evtl. Beschädigung der Pflanzen, das Gehölz herauszunehmen und im Gärtnereigelände vorerst einzuschlagen.

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