Berlin: Berliner Chronik: 25. Februar 1976
Vor 25 Jahren berichteten wir:Auf unverschlossene geparkte Autos hat die Polizei im Bereich des Abschnittes 26 in Wilmersdorf drei Wochen lang geachtet. Dabei stellte sie fest, daß von etwa 2600 kontrollierten Autos 107 unverschlossen waren.
Vor 25 Jahren berichteten wir:
Auf unverschlossene geparkte Autos hat die Polizei im Bereich des Abschnittes 26 in Wilmersdorf drei Wochen lang geachtet. Dabei stellte sie fest, daß von etwa 2600 kontrollierten Autos 107 unverschlossen waren. Wie ein Sprecher der Polizei mitteilte, mußten zur Verhütung von Diebstählen in zahlreichen Wagen liegende Gegenstände sichergestellt werden. Ein Fahrer hatte sogar auf dem Beifahrersitz eines unverschlossenen Autos sämtliche Fahrzeugpapiere und 1000 Mark in bar liegen lassen. Nach Mitteilung der Polizei wird ein derartig leichtsinniges Verhalten nach Paragraph 14 StVO mit einem Verwarnungsgeld von 10 DM geahndet. Außerdem hätten Autofahrer, deren "Vertrauen" in die Ehrlichkeit ihrer Mitmenschen so weit gehe, nur Ärger mit der Polizei und Zeitverlust, denn der Besitzer muß die in seinem Interesse sichergestellten Sachen bei der Polizei abholen. In dem Zusammenhang teilte die Polizei weiter mit, daß Autofahrer beim Verlassen ihres Fahrzeuges das Lenkradschloß einrasten lassen müssen, um eine unbefugte Benutzung ihres Wagen zu verhindern. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann besonders teuer werden, wenn ein Autodieb mit dem Wagen Unfälle anrichtet, da die Haftpflichtversicherung den Eigentümer dann in Regreß nimmt.
Vor 25 Jahren berichteten wir: