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Berlin: Berliner Chronik: 25. Februar 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir:Die Bundesanstalt für Arbeit hat die studentischen Job-Vermittlungsstellen an FU und TU, die "Heinzelmännchen" und die "Tusma", auf die erforderliche Einhaltung der Lizenz-Bestimmungen hingewiesen. Danach dürfen Studenten lediglich für Fristen bis zu einer Woche oder für regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten vermittelt werden.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Die Bundesanstalt für Arbeit hat die studentischen Job-Vermittlungsstellen an FU und TU, die "Heinzelmännchen" und die "Tusma", auf die erforderliche Einhaltung der Lizenz-Bestimmungen hingewiesen. Danach dürfen Studenten lediglich für Fristen bis zu einer Woche oder für regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten vermittelt werden. Durch sogenannte Kettenverträge war die Bestimmung zuweilen umgangen worden, weil auch Firmen oftmals gerne Studenten längerfristig verpflichten wollen, ohne jedoch Zeitverträge mit ihnen abzuschließen, die dann auch eine 14tägige Kündigungsfrist beinhaltet hätten. Heute kann von einem Tag auf den anderen gekündigt werden. Von den an der Freien Universität eingeschriebenen 20 000 Studenten sind 7 000 in der Kartei der "Heinzelmännchen" eingetragen. 3 000 von ihnen arbeiten mehr oder weniger regelmäßig. Vom Verdienst müssen die Studenten dreieinhalb Prozent Bearbeitungsgebühr an die Jobvermittlungsstellen abführen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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