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BERLINER Chronik: 25. November 1990 Streit um die Betriebsgenehmigung

für Berlins Forschungsreaktor

Der geschäftsführende Umweltsenator (und Finanzsenator) Norbert Meisner (SPD) verkündet, dass er die umstrittene Entscheidung seiner Vorgängerin Michaele Schreyer (AL) aufgehoben hat, mit der sie die Betriebsgenehmigung für den neuen Forschungsreaktor am Hahn-Meitner-Institut in Wannsee versagt hat. Diese Notwendigkeit ergebe sich aus den vom Regierenden Bürgermeister eingeholten Rechtsgutachten der Professoren Grundei und Wahl, erläutert er im Rathaus Schöneberg. Doch damit erteilt er noch lange keine Betriebsgenehmigung. Ein neuer Bescheid sei „so gründlich wie möglich und so schnell wie möglich“ vorzubereiten, sagt er, das könne bis Februar 1991 dauern. Dabei sei auch zu klären, ob das Konzept des Hahn-Meitner-Instituts für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente den Bund-Länder-Bestimmungen zur Entsorgung bei Kernkraftwerken entspreche. Senatorin Schreyer hatte ihren ablehnenden Bescheid mit dem Argument begründet, eine schadlose Entsorgung sei nicht möglich.

Wenige Tage darauf führt der Bundesumweltminister Klaus Töpfer eine „bundesaufsichtsrechtliche“ Unterredung mit dem Senator und fordert ihn auf, die Betriebsgenehmigung für den Reaktor binnen drei Tagen zu erteilen, was Meisner zurückweist. Ohne den Nachweis gesicherter nuklearer Entsorgung gehe es nicht. Gru

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