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Berlin: Berliner Chronik: 26. Februar 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir: In jedem Monat haben durchschnittlich 60 Bundesbürger erheblichen Ärger, wenn sie vom Flughafen Tegel aus zurückfliegen wollen und dann feststellen, daß sie ohne Paß oder Personalausweis, den sie zu Hause ließen, nicht ihr Flugzeug erreichen. Im innerdeutschen Verkehr müssen auf den Flughäfen im Bundesgebiet keine Ausweise vorgelegt werden.

Vor 25 Jahren berichteten wir: In jedem Monat haben durchschnittlich 60 Bundesbürger erheblichen Ärger, wenn sie vom Flughafen Tegel aus zurückfliegen wollen und dann feststellen, daß sie ohne Paß oder Personalausweis, den sie zu Hause ließen, nicht ihr Flugzeug erreichen. Im innerdeutschen Verkehr müssen auf den Flughäfen im Bundesgebiet keine Ausweise vorgelegt werden. Bisher mußten die "vergeßlichen" Bundesbürger vom Flughafen Tegel zur Dienststelle für Paß- und Ausweisangelegenheiten in der Puttkamerstraße in Kreuzberg fahren, um sich die für den Rückflug erforderliche "Abflugbescheinigung" zu holen. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden gibt es diese Bescheinigung jetzt bei der Flughafenwache der Polizei im Flughafen Tegel. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums mitteilte, bekommt der betreffende Fluggast diese Bescheinigung für drei Mark ohne weitere Komplikationen, sofern er einen anderen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Führerschein, bei sich hat. Kann er sich überhaupt nicht ausweisen, so muß die Polizei seine Angaben telefonisch bei der heimatlichen Meldebehörde überprüfen. Die Polizei weist darauf hin, daß die Ausstellung einer "Abflugbescheinigung" lediglich eine Ausnahmeregelung darstellt. Die Pflicht, Personalausweis oder Reisepaß vorzuweisen, besteht nach wie vor für alle Flugreisenden, die Berlin verlassen wollen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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