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BERLINER Chronik: 27. Februar 1983

Vor 25 Jahren berichteten wir über ein Streichholzfeuerwerk im ICC

„Im Grunde genommen hätte die ganze Veranstaltung sofort abgebrochen werden müssen.“ Das erklärte Charlottenburgs Baustadtrat Antes gegenüber dem Tagesspiegel zu einem Konzert im großen Saal des ICC, bei dem geraucht sowie Wunderkerzen und ein „Streichholzfeuerwerk“ mit Feuerzeugen abgebrannt wurden. Diese „Unarten“ seien nach der Versammlungsstättenverordnung verboten, hieß es bei der technischen Leitung des ICC auf Anfrage. Dennoch sind sie immer wieder zu beobachten, beispielsweise auch in der Deutschlandhalle. Die AMK meint hier jedoch, Konzessionen machen zu müssen, um die Veranstalter von Konzerten nicht zu verprellen, sagte eine Sprecherin.

Seit Oktober 2007 verbietet die Betriebs-Verordnung das „Rauchen, Verwenden von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen“ in Versammlungsstätten wie zum Beispiel dem ICC. Ausgenommen vom Verbot sind die Mitwirkenden auf der Bühne.

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