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BERLINER Chronik: 27. Juli 1987

Freispruch für Dieter Kunzelmann und eine Auslieferung am Grenzübergang.

Ein West-Berliner Gericht spricht den früheren AL-Abgeordneten und Ex-Kommunarden Dieter Kunzelmann sowie drei taz-Redakteure vom Vorwurf der Verunglimpfung des Staates frei. Im Hinblick auf den fassettenreichen Korruptionsskandal hatte Kunzelmann 1986 im taz-Interview den Senat als „kriminelle Vereinigung“ bezeichnet. Die Redakteure mussten sich wegen Verbreitung der Äußerung verantworten. Das Gericht befindet, dass keine kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafrechts gemeint war. Kunzelmann wird aus der Haft entlassen, die er sich eingehandelt hatte, weil er bei einer Verhandlung aus dem Gerichtssaal entwichen war.

Der Generalstaatsanwalt der DDR leistete West-Berlins Justiz laut West-Presse Amtshilfe. Am Übergang Sonnenallee wurde ein Untersuchungshäftling übergeben. Der Westler war mit 1,8 Kilo Opium und 200 Gramm Haschisch am Flughafen Schönefeld gefasst worden. Brigitte Grunert

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