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BERLINER Chronik: 27. Juni 1982

Vor 25 Jahren entschied der Senat über Tierversuche in Schulen

Der Senat will die Schulen anweisen, keine Experimente an Tieren zu unternehmen, die eigens zum Zwecke eines Schulversuchs getötet würden. Es könne aber durchaus sinnvoll sein, „bestimmte Beobachtungen und Untersuchungen an bereits toten Tieren, z. B. Fischen aus dem Handel, in der Schule vorzunehmen.“ Es solle sich aber nicht um Tiere handeln, die für diesen Zweck getötet wurden. Versuche an lebenden Tieren in der Schule sind rechtswidrig.

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