BERLINER Chronik: 27. Oktober 1990
Der Streit um das Ausländerwahlrecht bremst die Vereinigung der Stadt aus
Die Herstellung der Rechtseinheit Berlins hat ihre Tücken. Die Verabschiedung des zweiten Mantelgesetzes zur Überleitung von West-Berliner Landesrecht auf Ost-Berlin scheitert im Abgeordnetenhaus am erbitterten Streit über das Wahlrecht für alle Ausländer zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Im Einheitsausschuss hatten die CDU-Vertreter noch zugestimmt, nun spricht ihr Fraktionschef Eberhard Diepgen ein Machtwort für die Partei in West und Ost. Die SPD/AL-Koalition hatte das Gesetz zum kommunalen Ausländerwahlrecht gegen Verfassungsbedenken der CDU durchgesetzt, es soll am 1. Juli 1991 in Kraft treten und erst zu den BVV-Wahlen 1992 wirksam werden. Auch in der Ost-Berliner Verfassung ist dieses Wahlrecht festgeschrieben, von der rot-schwarzen Magistratskoalition als Errungenschaft gepriesen.
Doch Diepgen soll Recht behalten. Wenige Tage später erklärt das Bundesverfassungsgericht das kommunale Ausländer-Wahlrecht in Schleswig-Holstein und Hamburg für grundgesetzwidrig. Seit Ende 1992 ist das kommunale Wahlrecht für Ausländer aus EU-Staaten im Grundgesetz verankert. Gru
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