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BERLINER Chronik: 3. Dezember 1982

Vor 25 Jahren kritisierte der Datenschützer das neue Berliner Meldegesetz

Die Alternative Liste (AL) hat zahlreiche Regelungen des Senatsentwurfes für ein neues Berliner Meldegesetz scharf kritisiert und gefordert, das Meldewesen deutlich von den polizeilichen Ordnungs- und Sicherungsaufgaben zu trennen. Das Melderecht dürfe nicht das Hilfsinstrument der Polizei bleiben. Mit ähnlicher Zielrichtung hat bereits der Datenschutzbeauftragte Kerkau zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Meldebehörden sollten nach den Forderungen der AL dezentral bei den Bezirksämtern angesiedelt werden. Damit solle auch die zentrale Speicherung von derzeit 2,7 Millionen personengebundener Einwohnerdaten vermieden werden. Generell sollten nur Daten gespeichert werden, die zur Feststellung der Identität und der Wohnung erforderlich seien. Die bisher vorgesehenen 220 Einzelvermerke müßten drastisch verringert werden.

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