zum Hauptinhalt

BERLINER Chronik: 3. Februar 1983

Schon vor 25 Jahren wurde über das Ladenschlussgesetz gestritten

Auch beim dritten Anlauf des Abgeordnetenhauses zu einer Änderung des Ladenschlußgesetzes wurden gestern bei einer Anhörung des Frauenausschusses im wesentlichen die alten Argumente ausgetauscht. Zum Antrag der FDP-Fraktion, die „verbraucherfeindlichen“ starren Ladenschlußzeiten über eine Gesetzesänderung aufzuheben, konnten sich die einschlägigen Organisationen und Institutionen äußern. Die Verbraucherzentrale plädierte dabei ebenso wie die Vertreterin der „Deutschen Hausfrauengewerkschaft“ für eine Liberalisierung und flexiblere Handhabung der Ladenschlußzeiten, damit die Kunden nach der Arbeit mit Zeit und Ruhe einkaufen könnten. Der Landesfrauenrat war sich nicht einig und sprach sowohl dafür als auch dagegen. Die Vertreter der Deutschen Angestelltengewerkschaft und der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen sprachen sich gegen jede Änderung aus. Das Ladenschlußgesetz müsse vor allem als soziales Schutzgesetz für die Arbeitnehmer gesehen werden. Bei flexiblen Öffnungszeiten sei ein Verdrängungswettbewerb auf Kosten der kleinen Geschäfte und der Arbeitnehmer zu befürchten. Zudem würden die Preise zwischen 3 und 6 Prozent in die Höhe gehen, um zusätzliche Kosten aufzufangen.

1983 schlossen Läden werktags um 18.30 Uhr, samstags um 14 Uhr. In Berlin gab das Abgeordnetenhaus im November 2006 die Ladenöffnungszeiten montags bis sonnabends frei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false