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BERLINER Chronik: 31. Oktober 1982

Vor 25 Jahren klagte ein Senatsdirektor über arbeitsunwillige Sozialhilfebezieher

In Berlin gibt es nach Angaben von Senatsdirektor Claus Wischner etliche Sozialhilfeempfänger jüngerer und mittlerer Jahrgänge, die noch nie gearbeitet haben und auch nicht arbeiten wollen. Diese meist schlecht ausgebildeten Personen seien vom Arbeitsamt kaum vermittelbar. Auf wie viele der Sozialhilfeempfänger der Vorwurf der Arbeitsunwilligkeit zutreffe, läßt sich nach Angaben Wischners nicht feststellen, weil der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand zu hoch sei. Nach Ansicht Wischners wird es zum Eklat kommen, wenn diese Sozialhilfeempfänger zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet würden „und die Leute das nicht machen“. In diesem Fall sieht das Bundessozialhilfegesetz (BHSG) eine erhebliche Kürzung oder die Streichung der Hilfeleistung vor. In Berlin gab es 1981 etwa 150 000 Sozialhilfeempfänger, 85 000 davon erhielten ständig Hilfe zum Lebensunterhalt.

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