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Berlin: Berliner Chronik: 5. Oktober 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Wie vom Deutschen Patentamt in Kreuzberg auf Anfrage bestätigt wurde, ist eine "Vorrichtung zur körperlichen Züchtigung" von einem Herrn aus Büchen zur Anmeldung angenommen worden. Gedacht ist dabei an Strafgefangene.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Wie vom Deutschen Patentamt in Kreuzberg auf Anfrage bestätigt wurde, ist eine "Vorrichtung zur körperlichen Züchtigung" von einem Herrn aus Büchen zur Anmeldung angenommen worden. Gedacht ist dabei an Strafgefangene. Grundsätzlich könne jede Idee als Patent angemeldet werden. Nach 18 Monaten bestehe Anspruch auf öffentliche Akteneinsicht. Da diese praktisch nicht durchgeführt werden könne, würden alle Anmeldungen ohne inhaltliche Überprüfung gedruckt und veröffentlicht. Ausnahmen würden allerdings bei einem Verstoß gegen die guten Sitten gemacht. Da dies bei dem Züchtigungsgerät zutreffe, sei die Anmeldung offenbar so durchgerutscht. Nach der Veröffentlichung komme es erst zur Prüfung, bei der dieses Patent dann mit Sicherheit zurückgewiesen würde.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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