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BERLINER Chronik: 5. Oktober 1990

Honeckers Rente wird bekannt und das Wahlgesetz verabschiedet

Der ehemalige DDR-Staatsratsvorsitzende und SED-Chef Erich Honecker erhält 510 DM Rente, wie der Tagesspiegel meldet. Der Betrag errechne sich aus seinen Beiträgen zur Rentenversicherung. Schon seit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, also seit dem 1. Juli, erhält niemand im Osten weniger als 495 DM Rente. Die DDR-Ehrenpension in unbekannter Höhe (von bis zu 10 000 Mark ist die Rede) werde Honecker verlieren, da laut Einigungsvertrag Sonderzahlungen aberkannt werden, wenn der Bezieher „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ hat. Honeckers Pflegebehandlung im sowjetischen Militärhospital in Beelitz bezahlt die Krankenkasse.

Der Bundestag verabschiedet in aller Eile Änderungen des Wahlgesetzes für die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl, um den Wahltermin 2. Dezember zu sichern. Damit findet die Wahl nicht im einheitlichen Wahlgebiet statt, sondern getrennt nach Ost und West mit jeweils eigener Fünf-Prozent-Klausel. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Wahlgesetz wenige Tage vor der Einheit als grundgesetzwidrig verworfen. Analog beschließt das Abgeordnetenhaus entsprechende Änderungen des Berliner Wahlgesetzes für die Gesamtberliner Parlamentswahl, die ebenfalls am 2. Dezember stattfindet.

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