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BERLINER Chronik: 7. Januar 1982

Vor 25 Jahren wurde über die Einrichtung eines Ausländerparlaments debattiert

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion des Abgeordnetenhauses, Jürgen Dittberner, hat die Einrichtung eines „Ausländerparlamentes“ angeregt, um die Interessen der dauerhaft in der Stadt lebenden ausländischen Bürger repräsentativ zur Sprache bringen zu können. Nach Ansicht der Ausländerbeauftragten des Senats, Barbara John, würden damit bei den Ausländern jedoch „Hoffnungen geweckt, die nicht einzuhalten sind.“ Dittberner, der auch Vorsitzender des parlamentarischen Ausländerausschusses ist, erklärte, daß diese Ausländervertretung durch freie, geheime und gleiche Wahlen zustande kommen solle. Das Ausländerparlament könnte zeitgleich mit den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden. Es solle gegenüber den Behörden Anfrage- und Antragsrecht haben und insofern mit einem politischen Mandat ausgestattet sein. Die Bildung des Ausländerparlamentes würde nach Auffassung von Dittberner den häufig selbsternannten Wortführern der Ausländer den Boden entziehen sowie die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Ausländer erübrigen.

Der Vorschlag hatte keinen Erfolg. Nach dem Maastrichter Vertrag gibt es seit 1993 das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger. Sie dürfen in den Bezirken wählen.

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