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BERLINER Chronik SERIE: 15. März 1961 Jahre Mauerbau

Keine moralische Gefahr für die Schöneberger Sängerknaben

Juristischer Streit in West-Berlin, was laut Arbeitsschutzgesetz unter Kinderarbeit zu verstehen ist, veranlasst Arbeitssenator Kurt Exner zu einer pragmatischen Entscheidung: Bis zur Klärung der Frage müssen Auftritte der Schöneberger Sängerknaben nicht mehr vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt, sondern nur noch dort angemeldet werden. Die Regelung soll auch für andere Gruppen wie Kinderballette gelten. Chorleiter Gerhard Hellwig versichert, er werde wie bisher darauf achten, dass die Sängerknaben nur bei Veranstaltungen auftreten, bei denen sie „weder gesundheitlich noch sittlich oder moralisch gefährdet sind“.

Das „größte Fahrgastschiff Berlins“ für 700 Personen, die „Johannes R. Becher“, läuft auf der Werft Magdeburg-Rothensee vom Stapel, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet. Die Baukosten werden mit zwei Millionen Mark angegeben. Gru

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