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BERLINER Chronik SERIE: 27. Dezember 1961 Jahre Mauerbau

Zwei West-Berliner Studenten werden wegen Fluchthilfe verurteilt.

Das Ost-Berliner Stadtgericht hat der Ost-Presse zufolge „kurz vor Weihnachten“ zwei West-Berliner Studenten und einen Schweizer Staatsbürger wegen „Missbrauchs von Auslandspässen“, also Fluchthilfe mit falschen Pässen, zu Gefängnisstrafen von vier Jahren, drei Jahren sowie zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie hätten versucht, „im Auftrag einer Menschenhändlerzentrale Bürger der DDR abzuwerben und nach Westberlin zu verbringen“, und zwar mit „zum Teil verfälschten Schweizer Pässen“. Einer habe auf diese Art einen früheren Schulkameraden durch die Kontrollen am Grenzübergang schleusen wollen. Die „Auftraggeber sitzen im Westberliner Senat und in den Studentenvereinigungen“. Gru

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