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Berlin: Berliner Finanzkrise: Neue Vorwürfe gegen Landowsky

Der Verdacht der Untreue gegen Klaus Landowsky und Vorstände der Berlin-Hyp verdichtet sich. Wie aus Bankenkreisen zu hören ist, lag dem zur Bankgesellschaft zählenden Institut schon 1998 ein mahnendes Gutachten vor.

Der Verdacht der Untreue gegen Klaus Landowsky und Vorstände der Berlin-Hyp verdichtet sich. Wie aus Bankenkreisen zu hören ist, lag dem zur Bankgesellschaft zählenden Institut schon 1998 ein mahnendes Gutachten vor. Darin wurde vor der Sanierung der Firma Aubis gewarnt, da dies als Untreue gegenüber den Aktionären zu werten sei. Bei dem Manöver wurden die Aubis-Chefs Klaus Wienhold und Christian Neuling, die mit eigenem Vermögen für ihre Plattenbau-Geschäfte bürgten, aus der Haftung entlassen. Das Gutachten blieb unter Verschluss. Durch die Sanierung des Aubis-Engagements drohen der Berlin-Hyp Verluste in Höhe von 193 Millionen Mark. Der Staatsanwalt ermittelt.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen den Vorstand der Berlin-Hyp, dessen Chef Landowsky war. Der Verdacht lautet: Untreue. Die Entschuldung der Aubis-Gruppe führte die Leitung der Berlin-Hyp durch, obwohl sie selbst das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte und die eingesetzten Experten von der Rettungsaktion abrieten. Die Sanierung sei auch gegen Widerstände von leitenden Angestellten erfolgt. Der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Karsten Ziegler, sagte zu dem konkreten Fall nichts. Er bestätigte aber, dass drei von 23 Ermittlungen "zum Themenkomplex Bankgesellschaft, Parteispende und Klaus Landowsky" die Firma Aubis betreffen. Dabei gehe die Staatsanwaltschaft auch dem Verdacht der Untreue nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch nach. Diese Vorermittlungen beträfen den Berlin-Hyp-Vorstand.

Untreue liegt nach Angaben von Justizsprecher Ziegler "regelmäßig" bei Verstößen gegen die "Vermögensbetreuungspflicht" vor. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn Banken die Zahlungsfähigkeit ihrer Kreditnehmer nicht ausreichend prüfen oder die wirtschaftlichen Risiken eines Kredit-Engagements aus Sicht der Bank nicht zu rechtfertigen sind. Klare Aussagen zu diesen zwei Sachverhalten trifft bereits ein Bericht der Berlin-Hyp-Revision aus dem Jahre 1997: "Die Bonität der Kreditnehmer ist nicht ausreichend" und "auf der Bank lastet indirekt sowohl das vollständige finanzielle als auch wirtschaftliche Risiko", so das Dokument, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Diese vernichtende Bilanz ist Ergebnis einer Überprüfung des Aubis-Engagements der Berlin-Hyp. Der Bericht lag dem Vorstand der Bank bereits im August 1997 vor. Konsequenzen zog die Chefetage unter Klaus Landowsky nicht. Obwohl ihre eigenen Kontrolleure vor der Vergabe weiterer Millionen-Kredite warnten, überwies die Berlin-Hyp das Geld an die Aubis-Gruppe. Gut ein Jahr später nahm die Katastrophe ihren Lauf: Die Plattenbauten brachten nicht genug Mieten ein, um davon die Kredit-Zinsen zu bezahlen. Um die Aubis-Gruppe vor dem Zusammenbruch zu bewahren, musste die Berlin-Hyp "umfangreiche Verträge" mit den Aubis-Chefs abschließen. Auf der Seite der Immobilien-Firma verhandelten die Rechtsanwälte Karl-Heinz Knauthe und Klaus Riebschläger den Vergleich aus. Sie setzten durch, dass die Aubis-Chefs nicht länger mit persönlichen Vermögen für ihre fehlgeschlagenen Geschäfte haften. Dabei soll die Berlin-Hyp Insidern zufolge auf zehn Millionen Mark verzichtet haben. Bereits zuvor hatten die Chefs der Aubis-Gruppe an den Plattenbaugeschäften gut verdient. In bankinternen Dokumenten schätzt der damalige Berlin-Hyp-Vorstand ihren Gewinn auf 18 Millionen Mark.

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