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Berlin: Berliner Finanzkrise: PDS, Grüne und FDP für Ablösung des Senats

Die Landesverbände von Bündnis 90 / Die Grünen, PDS und FPDS haben sich am Donnerstag in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, im Bündnis mit unabhängigen Persönlichkeiten, Verbänden und Initiativen ein Volksbegehren zur Auflösung des Abgeordnetenhauses und Neuwahlen einzuleiten. Grünen-Landesvorstandssprecherin Regina Michalik sagte, weder CDU noch SPD hätten die Zeichen der Zeit erkannt.

Die Landesverbände von Bündnis 90 / Die Grünen, PDS und FPDS haben sich am Donnerstag in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, im Bündnis mit unabhängigen Persönlichkeiten, Verbänden und Initiativen ein Volksbegehren zur Auflösung des Abgeordnetenhauses und Neuwahlen einzuleiten. Grünen-Landesvorstandssprecherin Regina Michalik sagte, weder CDU noch SPD hätten die Zeichen der Zeit erkannt. "Der Unmut in der Bevölkerung ist groß." Die Koalition sei "von sich aus unfähig, Platz für den dringend benötigten Neuanfang zu machen". Deshalb müsse die Bevölkerung von sich aus aktiv werden.

Zum Thema Online Spezial: Finanzkrise in Berlin Ted: Sind Neuwahlen fällig? Auch der PDS-Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi sprach am Donnerstag mit dem FDP-Landesvorsitzenden Günter Rexrodt über die Möglichkeit eines Volksbegehrens. Gysi sagte, die Große Koalition sei für die Milliardenverluste verantwortlich zu machen. "Sie lehnt es aber ab, die Verantwortung dafür zu übernehmen." Das Weitermachen des bisherigen Senats würde nicht nur Berlin, sondern auch der "politischen und demokratischen Kultur des Landes" schaden. Der Berliner FDP-Landesvorsitzende Günter Rexrodt begründete das geforderte Volksbegehren mit Fehlentscheidungen des Senats.

Für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens werden 50 000 Unterschriften benötigt. Danach prüft die Senatsinnenverwaltung diesen Antrag. Der nächste Schritt ist das eigentliche Volksbegehren, das mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten unterstützen müssen. In Berlin sind das bei etwa 2,4 Millionen Wahlberechtigten rund 480 000 Unterschriften. An dem darauf folgenden Volksentscheid muss sich mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligen und ihn mehrheitlich unterstützen. Erst bei erfolgreichem Volksentscheid ist das Abgeordnetenhaus zur Selbstauflösung zwecks Neuwahlen gezwungen.

sib

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