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Berlin: Berliner Finanzkrise: Was unmoralisch ist, muss nicht kriminell sein

Einen Immobilien-Kredit über 630 Millionen Mark kassieren, ohne eine Mark eigenes Geld in der Tasche zu haben? Das können nur CDU-Mitglieder!

Einen Immobilien-Kredit über 630 Millionen Mark kassieren, ohne eine Mark eigenes Geld in der Tasche zu haben? Das können nur CDU-Mitglieder! Ein Steuersparmodell kaufen, und das Ganze im Krisenfall zurückgeben? Das Angebot gibt es für ausgewählte Führungskräfte aus der Bankgesellschaft! Wohnen in einer Villa in Zehlendorf zum Vorzugspreis? Das dürfen Chefs der Bankgesellschaft! Kriminell, rufen die einen und erstatten Anzeige. In 23 Fällen rund um die skandalgeschüttelte Bankgesellschaft ging die Staatsanwaltschaft dem Anfangsverdacht nach: sie ermittelt. Mit Erfolg?

Zum Thema Online Spezial: Finanzkrise in Berlin Felix Herzog, Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität, ist skeptisch. Auch er sei "immer wieder fassungslos" angesichts der "unternehmensethisch höchst bedenklichen" Vorfälle im Dunstkreis der Bankgesellschaft (BGB). Doch der Weg bis zur Verurteilung sei weit. Die Komplexität bei Wirtschaftskriminalität führe häufig zu Vergleichen ohne große Konsequenzen. Der Volksmund formuliere trefflich: "Stehle ein Schaf, und man wird dich hängen, stehle die ganze Herde und man wird mit dir verhandeln."

Gut bei Verhandlungen waren die Aubis-Chefs und CDU-Mitglieder Klaus Wienhold und Christian Neuling. Weil CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky ihre Bank, die Berlin-Hyp, führte? Jedenfalls bleibt die BGB-Tochter beim Aubis-Engagement auf 193 Millionen Mark Risiken sitzen, während die Aubis-Chefs weiter über die Millionen in ihrem Privatvermögen verfügen. Der Steuerzahler zahlt die Zeche. Ein Fall von Untreue? "Ja, wenn die Banker ihre Betreuungspflichten vernachlässigt haben", so Herzog. Wenn sie "riskant wirtschafteten", und ihre kaufmännische "Sorgfaltspflicht" verletzten. Deshalb liegt "der Fall Aubis deutlich im kriminellen Bereich", ist Rechtsanwalt Wolfgang Wieland, Fraktionschef Bündnis90/Die Grünen, überzeugt. Der Vorstand der Berlin-Hyp war bereits 1997 von ihren eigenen Kontrolleuren gewarnt. Sie bemängelten in einem Revisionsbericht, die Kredite seien ohne genaue Prüfung der Risiken vergeben und übliche Antragswege nicht eingehalten worden. Stattdessen gab es "Grundsatzzusagen". Sorgfältige Kaufleute waren offenbar nicht am Werke. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nicht ausdrücklich gegen Klaus Landowsky, doch gegen den Bank-Vorstand, zu dem er gehörte.

Sind die Vorstände aber zu überführen? "Das Problem", sagt Herzog, "ist die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit". Der Vorstand unter Klaus Landowsky muss "sehenden Auges bei vollem Bewusstsein den Willen gehabt haben, Berlin-Hyp und Bankgesellschaft zu schädigen". Die übliche Ausrede der Verdächtigten sei deshalb: Sie gingen davon aus, dass das Ganze schon gut gehen werde. Diese "subjektive Einschätzung" könne das Gericht anhand "objektiver Fakten" widerlegen. Der dem Tagesspiegel vorliegende Revisions-Bericht zähle ebenso dazu wie Widerstände leitender Mitarbeiter im Hause der Berlin-Hyp. Die gab es, doch noch schweigen sie.

"Kriminell" nennt Wieland auch die Vorzugs-Fonds für Politiker und Banker. Nachdem die Anleger für ihr Geld nicht die erwartete Rendite bekamen, gab die Bank ihren Chefs und anderen das angelegte Kapital einfach zurück. Die Anleger verdienten dennoch kräftig: Das Geld für den Fonds hatten sie vom Finanzamt bekommen - als Steuergutschrift. Im Klartext: Die Banker genehmigten sich selbst steuerfreie Einnahmen ohne Risiko. "Außerordentlich merkwürdig", nennt das Strafrechtler Herzog. Ist die Selbstbedienung aber auch "Untreue"? Eher nicht, weil die Bank-Vorstände die Fonds-Anteile regulär erworben hatten.

Und wie steht es mit den bankeigenen Villen, für die Vorstände nur einen Bruchteil der Kosten bezahlen? Auch das lässt sich kaum strafrechtlich verfolgen. Immerhin wagten es die Finanzämter, die Chefs der Bank aufzufordern, diesen "geldwerten Vorteil" zu versteuern. Doch um die Privatangelegenheit der Vorstände kümmern sich nun Rechtsanwälte der Bank. An diesem Mandat verdient wiederum die Kanzlei eines Bankintimus: Von Aufsichtsratschef Feddersen. Gewinnt er die Rechtsschlacht, zahlt der Steuerzahler das "schöner Wohnen" der Bankchefs - und die Gerichtskosten.

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