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Berliner Gefängnis: Keine eigenen Töpfe für Vegetarier

Vegetarier haben im Gefängnis keinen Anspruch auf eigenes Kochgeschirr. Das Sozialamt müsse einem Häftling keine eigenen Töpfe bezahlen, heißt es in einem Urteil des Sozialgerichts Berlin.

Berlin - Zur Begründung hieß es, eventuelle Fleischreste am Kochgerät gingen durch gründliches Spülen weg. Der Häftling hatte erklärt, er sei strenger Vegetarier. Weil die Töpfe in der Gemeinschaftsküche des Gefängnisses von Mitgefangenen auch für Fleischgerichte benutzt würden, sei es ihm unzumutbar, in den selben Töpfen zu kochen. Deshalb müsse das Sozialamt ihm ein eigenes Kochgeschirr bezahlen. Das Sozialgericht Berlin wies Klage und Eilantrag gleich in einem Aufwasch ab: Ein besonderer sozialrechtlicher "Hilfebedarf" bestehe nicht.

Der Vegetarier könne durchaus das Gemeinschaftsgeschirr benutzen. Denn, so das Gericht: "Fleischrückstände auf dem Kochgeschirr können erfahrungsgemäß durch die übliche Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel wirkungsvoll beseitigt werden." (tso/AFP)

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