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Berliner Hauptbahnhof: Schlappe für Architekt von Gerkan

Im Streit um die Ursache für den Absturz eines Stahlträgers am Berliner Hauptbahnhof vor vier Monaten hat die Bahn vor Gericht einen Sieg gegen den Architekten von Gerkan errungen.

Berlin - Meinhard von Gerkan darf nach einem Urteil des Berliner Landgerichts im Kern nicht mehr behaupten, dass die Bahn von ihm geplante Sicherungsschienen nicht einbauen ließ und dadurch eine Mitschuld am Unfall trage. Im Tenor des Urteils heißt es vielmehr, dass der Bahn die Sicherungsfunktion der Schienen nicht klar gewesen sein könne.

Während des Orkans "Kyrill" am 18. Januar war der massive Träger aus mehreren Metern Höhe auf eine Treppe vor dem Bahnhof gestürzt. Verletzt wurde dabei niemand. Der Hauptbahnhof musste danach mehrmals komplett gesperrt werden, viele Züge hatten große Verspätung. Die Bahn wertete den Imageschaden als immens. Der 1,2 Milliarden Euro teure Bahnhof beim Regierungsviertel, der vor einem Jahr eröffnet wurde, gehört zu den Prestigebauten des Unternehmens. Ein laufendes Beweissicherungsverfahren soll klären, wer die Schuld an dem Unfall trägt.

Vor dem Berliner Landgericht ging es vorrangig um Presserecht. Die Bahn hatte im Winter eine Unterlassungsklage gegen von Gerkan eingereicht. Darin forderte sie den Architekten auf, seine Aussagen über eine Mitschuld des Unternehmens am Trägerabsturz zurücknehmen. Das Gericht folgte dem Antrag der Bahn, schränkte den "Maulkorb" für den Architekten jedoch sehr genau ein.

Gerkan darf nun nicht mehr wörtlich oder sinngemäß behaupten, "unter der Regie der Deutschen Bahn seien von ihm ursprünglich geplante Schienen im Rahmen der Bauausführung weggelassen worden, die geeignet gewesen wären, ein Abrutschen des Trägers zu verhindern". Vielmehr müsse der Architekt in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, "dass diesen Schienen in der Planung keine Sicherungs- oder Haltefunktion zukamen, sondern sie der Entwässerung und der Verhinderung von Eiszapfenbildung dienen sollten".

Harte Auseinandersetzung

Die Verhandlung war das erste Aufeinandertreffen von Anwälten der Bahn und des Hamburger Architekturbüros vor Gericht und lieferte einen Vorgeschmack auf die schwierige Suche nach dem Schuldigen für den Schaden. Rund eine Stunde lang stritten Anwälte und Richter über vertikale und horizontale Ohrenbleche an Stahlträgern - und ihre jeweiligen Funktionen. Die Bahn begrüßte das Urteil. "Wir haben uns immer gegen vorschnelle Schuldzuweisungen verwahrt und hoffen, dass jetzt mehr Sachlichkeit einkehrt", sagte Bahnmanager Wolf-Dieter Siebert. (tso/dpa)

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