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Berliner Haushalt: Bundesfinanzministerium sieht keine echte Notlage

Die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium hat dem Senat mangelhafte Sparanstrengungen vorgehalten.

Leipzig/Berlin - Barbara Hendricks (SPD) bestritt, dass Berlin unter einer wirklichen Haushaltsnotlage leide. In der "Leipziger Volkszeitung" kritisierte die SPD-Politikerin zugleich die Spekulationen Berliner Landespolitiker zum Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht über zusätzliche Berlin-Subventionen. "Sie dienten wohl in erster Linie landes- oder parteipolitischen Erwägungen im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen in der Hauptstadt nach der Wahl", sagte Hendricks.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht habe nach Auffassung der Bundesregierung "keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs bei Berlin gegeben sind", betonte Hendricks. "Die Hauptstadt befindet sich schon deshalb nicht in einer extremen Haushaltsnotlage, weil in Berlin die Erfüllung von verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben in keiner Weise beeinträchtigt ist."

Der Anspruch Berlins ergebe sich auch nicht, wie von Berlin geltend gemacht, durch Anwendung der Kriterien, anhand derer das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil aus 1992 eine extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes und Bremens festgestellt habe. "Die in diesem Urteil angewandten Indikatoren sind auf die heutigen Verhältnisse in Berlin nicht übertragbar, weil sich das finanzwirtschaftliche Umfeld insgesamt grundlegend verändert hat", unterstrich die Staatssekretärin. "Aber selbst wenn man diese Indikatoren anwendet, erfüllt Berlin danach die Voraussetzungen für eine extreme Haushaltsnotlage nicht." (tso/ddp)

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