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Jeder Verurteilte hat grundsätzlich die Chance irgendwann wieder in Freiheit zu leben - das entscheid das Bundesverfassungsgericht.

© Arno Burgi/dpa

Berliner JVA Tegel: Zweifacher Mörder verlängert seinen Gefängnis-Freigang

Ein Häftling der Berliner Haftanstalt Tegel soll sich am Samstag vom Freigang zurückzumelden. Per SMS kündigt er an, erst einen Tag später zu kommen - was er auch tut.

Ein zweifacher Mörder ist nach einem Freigang für einige Stunden nicht in die Haftanstalt Tegel zurückgekehrt. Statt sich am Samstag wie vorgeschrieben am Abend am Tor zu melden, kündigte der Häftling per SMS an, dass er erst am Sonntag zurückkomme. Justizsprecher Sebastian Brux zufolge hat der Mann dies dann tatsächlich so getan. Der Häftling war wegen des Mordes an den Eltern eines von ihm begehrten 16-jährigen Mädchens 2002 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Vor der Tat war er nachts in deren Haus eingedrungen. Schon in den Neunzigern saß der Verurteilte in Haft, weil er im Vollrausch einen Trinkkumpanen erschlagen hatte. Der Mann galt als notorisch gewalttätig, zudem alkoholkrank.

2017 durfte der Mann mehr als 200 mal die Haft verlassen

Das Bundesverfassungsgericht hatte einst erklärt, dass jedem Verurteilten grundsätzlich die Chance verbleiben müsse, irgendwann wieder in Freiheit leben zu können. Das kann Vorbereitungen wie Frei-und Ausgänge einschließen. Im Vollzug war der Mann laut Justizverwaltung zudem zuverlässig. Wie Justizsprecher Brux sagte, habe der Mann 2017 mehr als 200 mal die Haft für einige Stunden verlassen dürfen - ohne, dass der Gefangene diese Lockerung missbraucht hätte.

Über das Ende der Haft von "Lebenslänglich"-Verurteilten sowie über die Dauer möglicher Sicherungsverwahrung entscheiden Gutachter. Brux wies darauf hin, dass der Anteil der Gefangenen, die nach Ausgängen zu spät oder nicht freiwillig zurückkehrten bei weniger als 1 Prozent liege. Das sind in Berlin weniger als 100 Fälle pro Jahr. In den vergangenen Tagen stand Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wegen des Ausbruchs von vier Männern aus dem geschlossenen und fünf Männern aus dem offenen Vollzug in der Kritik.

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