Berliner Landespolitik : Rot-Schwarz will Geld für Ex-Senatoren kürzen

17.01.2012 17:34 UhrVon Stefan Jacobs, Lars von Törne
Nähe und Distanz: Der neue Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann und sein Vorgänger Michael Braun (beide CDU). Foto: dapd
Nähe und Distanz: Der neue Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann und sein Vorgänger Michael Braun (beide CDU). - Foto: dapd

Berlins Regierungskoalition zieht erste Konsequenzen aus der Immobilienaffäre um Ex-Senator Michael Braun. Wohnungskäufer sollen besser vor Betrügern geschützt und Zahlungen an Ex-Senatoren gekürzt werden.

Der Fall des Kurzzeitsenators Michael Braun (CDU) soll der letzte seiner Art gewesen sein – in mehrfacher Hinsicht. Zum einen will Brauns Nachfolger im Amt des Justiz- und Verbraucherschutzsenators, Thomas Heilmann (CDU), den betrügerischen Handel mit sogenannten Schrottimmobilien erschweren. Zum anderen hat sich die Koalition auf eine Änderung des Senatorengesetzes geeinigt. Demnach soll ein Senator nach seiner Entlassung höchstens so lange Übergangsgeld erhalten, wie er amtiert hat.

„Die Regelung, nach der Übergangsgeld für mindestens sechs Monate gezahlt wird, entfällt damit“, teilten die Fraktionschefs von SPD und CDU, Raed Saleh und Florian Graf, am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Hintergrund ist die Empörung darüber, dass Braun für zwölf Tage als Senator über ein halbes Jahr bis zu 50 000 Euro erhalten soll. Möglich war das durch die formale Feinheit, dass er angesichts schwerer Vorwürfe über seine Rolle als Notar bei dubiosen Immobiliengeschäften nicht zurückgetreten war, sondern um Entlassung gebeten hatte.

Die Regierungsfraktionen wollen einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Senatorengesetzes ins Parlament einbringen und rufen die Opposition auf, „das Gesetzänderungsverfahren in der parlamentarischen Diskussion konstruktiv zu begleiten“. Scheidet künftig ein Senator früher aus, soll er für jeden angebrochenen Monat sein monatliches Gehalt bekommen sowie ein Übergangsgeld für die gleiche Zeit, maximal zwei Jahre. Das soll dann wie jetzt auch schon mit anderen Einkünften wie auch eventuell zustehenden Abgeordnetendiäten verrechnet werden. Rückwirkend für Braun könnte die Neuregelung aber nicht gelten.

Innensenator Frank Henkel (CDU) begrüßte die Initiaitive: „Ich habe daher bereits Ende des vergangenen Jahres erklärt, dass ich an dieser Stelle Änderungsbedarf sehe“, erklärte er am Dienstag. „Ich stehe der Initiative der beiden Regierungsfraktionen daher sehr aufgeschlossen gegenüber.“ Der Wegfall der Mindestbezugsdauer von sechs Monaten sei „eine Lösungsmöglichkeit, über die man ernsthaft diskutieren sollte.“

Die Idee dazu kam ursprünglich von den Grünen, die im Dezember eine entsprechende Initiative angekündigt hatten. Jetzt begrüßt die Partei die Aktivität der Regierungsfraktionen, sieht aber noch Diskussionsbedarf. Er halte es für sinnvoller, Übergangsgeld erst nach einer Amtszeit von mindestens einem halben Jahr zu zahlen, sagte Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt der Nachrichtenagentur dapd. Zugleich plädierte er für weitere Änderungen des Senatorengesetzes. So halte er auch die Bezugsdauer beim Übergangsgeld von bis zu zwei Jahren für „zu großzügig bemessen“. Er könnte sich ein Jahr als Obergrenze vorstellen. SPD und CDU wollen an der Obergrenze von zwei Jahren festhalten. Behrendt kritisierte außerdem, dass die Senatorengehälter an die Einkommen im öffentlichen Dienst auf Bundesebene gekoppelt seien und nicht an das Niveau im Land. Dadurch würden Sparrunden bei den öffentlich Bediensteten in Berlin an der Regierung vorbeigehen. Über die beiden letzten Punkte sei die Diskussion in der eigenen Fraktion jedoch noch nicht abgeschlossen.

Am vergangenen Donnerstag hatte die Mehrheit aus SPD und CDU im Abgeordnetenhaus einen Antrag der Linken abgelehnt, Braun das Übergangsgeld nicht zu zahlen. Innensenator Frank Henkel (CDU) erklärte, die reale Summe liege auch deutlich unter 50 000 Euro.

Der neue Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) will bis zur nächsten Justizministerkonferenz ein Paket erarbeiten, um Bürger vor übereilten Immobilienkäufen zu schützen. Vor allem sollen sie Zeit bekommen, ihre Absicht zu bedenken und sich mit „unabhängigen Dritten“ zu beraten. Dazu müsse nicht nur das Notarrecht geändert werden. Er habe die Bundesjustizministerin sowie seine Kollegen in den Ländern bereits über sein Vorhaben informiert. Konkretes will er am Mittwoch im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss des Abgeordnetenhauses vorstellen.

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